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Prozess gegen Peterlik mit Zeugenbefragungen fortgesetzt

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Peterlik zu Prozessbeginn am Dienstag
©APA, ROLAND SCHLAGER
Der Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht gegen den ehemaligen Spitzenbeamten Johannes Peterlik am Landesgericht Wien ist am Freitag mit mehreren Zeugenbefragungen in Tag drei gegangen. Die politische Direktorin im Außenministerium - damals Büroleiterin im Generalsekretariat - schilderte, dass sie wohl anders vorgegangen wäre als der Angeklagte.

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Als Generalsekretär im Außenministerium von Karin Kneissl (FPÖ) soll Peterlik ohne Erfordernis einen als "geheim" klassifizierten Bericht zum Giftanschlag im britischen Salisbury auf den früheren russischen Doppelagenten Sergej Skripal angefordert und dem ehemaligen Verfassungsschützer Egisto Ott zugänglich gemacht haben. Auch die Formel des Nervengifts Nowitschok soll in einem Bericht enthalten gewesen sein, so die Anklage.

Konkret soll eine Referentin Peterliks den zuständigen Referatsleiter mit der Bitte um das Dokument der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) kontaktiert haben. Ob dieser ihr das Dokument dann brachte oder sie es abholte, da unterschieden sich am gestrigen Donnerstag die Zeugenaussagen. Die heute befragte hochrangige Beamte meinte jedenfalls, sie hätte an Peterliks Stelle nicht das Originaldokument angefordert, sondern in der Fachabteilung um eine Beurteilung und Einschätzung gebeten, da OPCW-Dokumente "sehr technisch" seien. "Das heißt aber nicht, dass man sich im Einzelfall nicht ein Original anschauen kann." Sie selbst hätte das aber noch nie getan.

Peterlik begründete sein "rein dienstliches" Interesse an dem Dokument - die Anklage spricht von mehreren Berichten, er nur von einem - mit einem Treffen mit dem damaligen russischen Botschafter in Wien. Dmitrij Ljubinskij hätte ihn auf einen OPCW-Bericht aufmerksam gemacht, der die Unschuld Russlands im gegenständlichen Fall beweise. Peterlik nahm am Freitagmorgen zu den Zeugenaussagen der vergangenen beiden Prozesstage Stellung und führte einen Rechnungshofbericht und das damals geltende Bundesministeriengesetz ins Treffen, wonach er weitreichende Befugnisse gehabt hätte und selbstständig Angelegenheiten an sich hätte ziehen dürfen. Auch die Art der Kommunikation mit dem Botschafter - nach einem offiziellen Termin - sei üblich. "Wäre alles im on, würde es gleich in der Zeitung stehen." Er betonte einmal mehr, dass ihn der Botschafter sehr konkret auf ein Dokument angesprochen hätte.

Thema war auch, wie er schließlich zu dem Dokument kam. Peterlik betonte, er habe dieses nach der Bitte an die Referatsleiterin in seinem Einlauffach gefunden. Sowohl die heute befragte Diplomatin als auch eine Sekretärin im Büro betonten, dass der Zutritt zum Büro "sehr restriktiv" gewesen sei. "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" sei auszuschließen, dass sich ein Unbefugter Zutritt verschafft habe. Bei ihr habe Peterlik nie ein klassifiziertes Dokument angefordert, sagte die Sekretärin. Sie könne sich nicht erinnern, dass OPCW-Dokumente jemals über ihren Tisch gegangen seien. Was mit der Kopie des OPCW-Berichts passiert ist, nachdem Peterlik das Dokument wie von ihm behauptet in sein Postausgangsfach gelegt haben soll, ist unklar. Nach wie vor ist diese Kopie nicht mehr auffindbar.

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