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Brandstetters Handy hätte an besagtem Tag im Verfassungsgerichtshof (VfGH) sichergestellt werden sollen, dem Brandstetter damals als Höchstrichter angehörte. Aufgrund der Daten seines Mobiltelefons stellte sich später heraus, dass Brandstetter sein Handy nicht daheim gelassen hatte. Das Gerät befand sich am 25. Februar 2021 in seinem Büro im VfGH, weshalb die mit den Ermittlungen gegen Brandstetter betraute Staatsanwaltschaft Innsbruck ihm eine vorsätzliche Falschaussage vor dem U-Ausschuss unterstellt.
Brandstetter weist das zurück und hofft auf einen Freispruch. Er argumentiert damit, er habe im maßgeblichen Zeitpunkt aufgrund einer Erkrankung eine "leichte kognitive Störung" gehabt, die Erinnerungslücken bewirkte. Damit seien seine inhaltlich nicht korrekten Angaben im U-Ausschuss erklärbar. Eine bewusste Falschaussage liege nicht vor. Die Verhandlung ist auf zwei Stunden anberaumt. Im Fall einer Verurteilung drohen dem ehemaligen Justizminister und VfGH-Mitglied bis zu drei Jahre Haft.