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EU: Schnellere Abschiebung in sichere Drittstaaten

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EU-Migrationskommissar Magnus Brunner will mehr Effizienz
©APA, HANS KLAUS TECHT
Die EU-Kommission hat am Montag einen neuen Vorschlag für effizientere Asylverfahren und sichere Drittstaaten vorgelegt. Den EU-Staaten soll es damit leichter gemacht werden, in sichere Drittstaaten abzuschieben. Eine Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem betreffenden sicheren Drittstaat soll in Zukunft nicht mehr nötig sein. Bereits die Durchreise soll laut dem Vorschlag für die Anwendung des Konzepts sicherer Drittstaaten ausreichen.

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Ziel ist laut Österreichs EU-Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP), Asylverfahren unter Wahrung der Grundrechte effizienter zu gestalten und nationale Behörden zu entlasten. Das Konzept des sicheren Drittstaats ermöglicht es den Mitgliedstaaten, einen Asylantrag als unzulässig zu betrachten, wenn die Antragsteller in einem für sie sicheren Drittstaat wirksamen Schutz erhalten könnten. Um dieses Konzept anwenden zu können, müssen die Asylbehörden nach EU-Recht derzeit eine Verbindung zwischen dem Antragstellenden und dem Drittstaat nachweisen. Der aktuelle Vorschlag sieht vor, dass eine solche Verbindung künftig nicht mehr zwingend erforderlich ist. Die EU-Staaten können selbst entscheiden, ob sie dieses Kriterium anwenden möchten oder nicht.

Bereits die Durchreise durch einen sicheren Drittstaat soll laut heutigem Vorschlag für die Anwendung des Konzepts ausreichen. Darüber hinaus soll die Anwendung auch möglich sein, wenn eine Vereinbarung zwischen einem Mitgliedstaat der EU mit einem sicheren Drittstaat sicherstellt, dass dort eine Prüfung des Schutzbedarfs erfolgen kann. Diese Möglichkeit gilt nicht für unbegleitete Minderjährige, betont die Kommission. Um Verzögerungen und Missbrauch zu verhindern, schlägt die Kommission außerdem vor, dass Rechtsmittel gegen Unzulässigkeitsentscheidungen auf Grundlage des Konzepts des sicheren Drittstaats keine automatische aufschiebende Wirkung mehr haben sollen.

Das Konzept sicherer Drittstaaten im Asylrecht bedeutet generell, dass Asylsuchende, die über einen sicheren Drittstaat in ein Land einreisen, nicht zwangsläufig in diesem Land Asyl beantragen können, da sie bereits in dem sicheren Drittstaat Schutz vor Verfolgung haben. Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien sollen EU-weit als sichere Drittstaaten gelten: Diese erste, EU-weit gültige Liste hatte die EU-Kommission Mitte April in Brüssel vorgeschlagen. Damit sollen Verfahren beschleunigt werden, weil Asylanträge aus diesen Ländern nur geringe Erfolgschancen haben. Nationale Listen sollen daneben weiter gelten.

"Schutz zu gewähren ist eine globale Verantwortung - und die EU nimmt diese Verantwortung wahr. Die Mitgliedstaaten stehen seit über einem Jahrzehnt unter erheblichem Migrationsdruck. Mit dem Pakt zu Migration und Asyl haben sich die Kommission, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf ein gemeinsames System verständigt, um diesen Druck zu bewältigen. Das überarbeitete Konzept des sicheren Drittstaates ist ein weiteres Instrument, das den Mitgliedstaaten hilft, Asylanträge effizienter zu bearbeiten - und das im vollen Einklang mit den Werten und Grundrechten der EU", so Brunner laut Aussendung.

Alle Vereinbarungen oder Regelungen mit Drittstaaten sollten vor ihrem Abschluss der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten gemeldet werden, um Transparenz und Einhaltung der Vorgaben des EU-Rechts sicherzustellen, so die Brüsseler Behörde. Vorschläge der EU-Kommission müssen vor Inkrafttreten noch von EU-Staaten und EU-Parlament verhandelt und gebilligt werden. Der EU-Asyl- und Migrationspakt muss bis Juni 2026 umgesetzt werden. Die Reform des EU-Asylsystems sieht zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln vor. Ziel ist es, die irreguläre Migration einzudämmen.

Lukas Mandl, Sicherheitssprecher der ÖVP im Europaparlament, begrüßte den Vorschlag. "Die unter der Federführung von Kommissar Magnus Brunner vorgeschlagenen neuen Regeln für Rückführungen sind gut. Ein wesentlicher Aspekt ist die Möglichkeit, Personen ohne Aufenthaltsrecht in sichere Drittstaaten abzuschieben. Wäre dafür eine individuelle Verbindung dieser Personen mit dem jeweiligen Drittstaat eine zwingende Voraussetzung, würde sich das System ad absurdum führen", so Mandl in einer Aussendung.

"Magnus Brunners neuer Vorschlag weicht Grundrechte für schutzsuchende Menschen auf", kritisierte dagegen Thomas Waitz, Delegationsleiter der Grünen im Europaparlament, in einer Aussendung. "'Aus den Augen - aus dem Sinn' sollte nicht die Grundlage der EU-Migrationspolitik sein. Das Recht auf Schutz in der EU wird nun teilweise unmöglich gemacht. Der neue Asyl- und Migrationspakt wird gerade erst implementiert, neue Regeln schaffen hier nur mehr Verwirrung und Rechtsunsicherheit."

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