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Analog zu Beziehern von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bekamen Betroffene zusätzlich zur bereits bestehenden AMS-Beihilfe von derzeit rund 2,6 Euro pro Tag einen Schulungszuschlag von 150 bzw. 300 Euro pro Monat, wenn sie an längeren Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice teilnehmen.
Aufgrund der Komplexität im Vollzug seien an der Schnittstelle zum AMS organisatorische Doppelgleisigkeiten entstanden, wird die Streichung begründet. Auch die Bestimmung, wonach der Schulungszuschlag des AMS nicht auf die Sozialhilfe anzurechnen ist, entfällt.
Ebenfalls bisher eher im Hintergrund stand, dass einzelne Einrichtungen sogar Freude an der Budgeterstellung haben dürften, z.B. die Statistik Austria. Laut Gesetzentwurf soll der jährliche Pauschalbetrag ab dem kommenden Jahr um 13 Millionen auf 69,4 Millionen angehoben werden. Bei der Spanischen Hofreitschule wird die jährliche Basisabgeltung von 2,5 auf 4,5 Millionen erhöht.
Mehr Spielraum geschaffen wird für die Gemeinden. Sie sollen ohne verpflichtende Kofinanzierung auf die übrig gebliebenen Mittel aus den Kommunalinvestitionsgesetzen der Jahre 2020, 2023 und 2025 zugreifen können. Zu diesem Zweck werden die bisherigen Zweckzuschüsse in Finanzzuweisungen umgewandelt. Auch dürfen die Gemeinden selbst entscheiden, für welche Investitionen sie die Mittel verwenden.
Sehr schlechte Nachrichten hat die Regierung hingegen für die "Wiener Zeitung" parat, deren Basisförderung von aktuell 11,5 Millionen fast um die Hälfte zusammengestrichen wird. Das Online-Medium wird heuer und im nächsten Jahr jeweils fünf Millionen Euro weniger an Förderungen erhalten. Davon entfallen 2,5 Millionen auf den "Media Hub Austria", der unter anderem für die Ausbildung von Journalisten zuständig ist.
Einschränkungen gibt es auch für den ORF. Diesem wird die seit 2024 gewährte Sonderzahlung in der Höhe von zehn Millionen für die Aufrechterhaltung des Radio-Symphonieorchesters und die Satellitenübertragung des Spartensenders Sport+ gestrichen. Als Ausgleich wird dem ORF in den Jahren 2027 bis 2029 ein einfacherer Zugriff auf die aus der ORF-Gebühr gespeiste Widmungsrücklage ermöglicht, und zwar bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 35 Millionen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sport+ weiter über Satellit verbreitet wird, der Informations- und Kulturspartensender ORF III vollumfänglich erhalten bleibt und das Radio-Symphonieorchester nicht aufgelöst wird.