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Anschlagsbereiter junger Wiener IS-Terrorist vor Gericht

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Anschlagspläne sollen sich gegen Westbahnhof gerichtet haben
©APA, GEORG HOCHMUTH
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wird am Montag am Wiener Landesgericht gegen einen 15-jährigen mutmaßlichen Anhänger der radikalen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) verhandelt, der einen gegen den Wiener Westbahnhof gerichteten Anschlag im Sinn gehabt und einer IS-Kontaktperson eine Umsetzung für den Sommer 2025 zugesichert haben soll. Die Anklage skizziert den äußerlich fast noch kindlich wirkenden Teenie als einen gefährlichen und gewaltaffinen IS-Fanatiker.

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Der Schüler wurde nach länderübergreifenden Ermittlungen am 10. Februar in der elterlichen Wohnung in Währing festgenommen. Seither sitzt er wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft. Seit August 2024 soll er das Gedankengut des IS verinnerlicht gehabt haben und sich im Internet Pläne zur Herstellung von Sprengstoff und Bomben beschafft sowie Online-Tutorials konsumiert haben, um mehr über die Herstellung von explosiven Stoffen zu erfahren. Laut Anklage sicherte der 15-Jährige wenige Tage vor seiner Festnahme einem namentlich bekannten IS-Vertreter zu, er werde einen Schwur auf den IS ablegen und im Sommer 2025 einen Anschlag mit Sprengstoff, Schuss- oder Stichwaffen in Wien begehen. Bereits davor - nämlich ab 24. Jänner - soll er konkrete Vorbereitungshandlungen in Richtung eines Verbrechens durch Sprengmittel (§ 175 StGB) getroffen haben. Darauf deuten aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden im Kellerabteil der elterlichen Wohnung sichergestellte Aluminiumrohre und Tischbeine hin, die zur Herstellung einer Rohrbombe gedacht waren. Bei der gerichtlich bewilligten Hausdurchsuchung wurden neben mehreren Messern und IS-Propagandamaterial vor allem vom Schüler angefertigte Zeichnungen der U6-Station am Westbahnhof gefunden. Abgebildet waren Züge, Geleise und Strichmännchen, wobei eine der Figuren mit einem Messer bzw. einer Machete auf andere einsticht. Die Opfer sind mit dem Wort "Kuffar" ("Ungläubige") bezeichnet, einem im Islam gebräuchlichen Ausdruck für Menschen, die Angehörige anderer Religionen sind oder nicht dem Islam angehören.

Tatbestandsmäßig werden dem 15-Jährigen in erster Linie die Vorbereitung einer terroristischen Straftat - nämlich ein Verbrechen mit Sprengmitteln - im Sinne des § 278c StGB, terroristische Vereinigung, die versuchte Ausbildung für terroristische Zwecke, die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat und das Verbrechen der kriminellen Organisation vorgeworfen. Er soll sich nach seiner Einlieferung in die JA Josefstadt zu den Terror-Vorwürfen tatsachengeständig gezeigt haben. Seine Verteidigerin wollte auf APA-Anfrage vor der Hauptverhandlung keine Stellungnahme abgeben.

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