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McCartney mit "stillem Song" für Urheberschutz

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Der "stille Song" ist McCartneys erstes neues Werk seit fünf Jahren
©AFP, APA, EMMA MCINTYRE, GETTY
Die britische Musiklegende Paul McCartney hat sich mit einem "stillen Song" einer Initiative Tausender Musiker zum Schutz von Urhebern angeschlossen. Das Stück des Ex-Beatles mit dem Titel "(Bonus Track)" werde anlässlich der Neuauflage des sogenannten stillen Albums mit dem warnenden Titel "Is This What We Want" (Ist es das, was wir wollen) am 8. Dezember erscheinen, wie die gleichnamige Initiative auf ihrer Webseite mitteilte.

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Das Stück ist McCartneys erstes neues Werk seit fünf Jahren. Bei dem zwei Minuten und 45 Sekunden langen "stillen Song" handelt es sich um eine Aufnahme der Stille aus einem menschenleeren Tonstudio. Zu hören sind lediglich Bandrauschen und Klickgeräusche.

Der 83-jährige Ex-Beatle hatte bereits zusammen mit 400 Künstlern einen offenen Brief an die britische Regierung unterzeichnet. Die Regierung von Premierminister Keir Starmer wird darin aufgefordert, die britische Musikindustrie zu schützen. Zu den Unterzeichnern gehören neben McCartney weitere Stars wie Elton John, Coldplay und Dua Lipa.

An dem "stillen Album" sind mehr als tausend Künstler beteiligt, darunter britische Star-Musiker wie Kate Bush, Annie Lennox und Damon Albarn, Jamiroquai und Max Richter. Es wurde erstmals im Februar an dem Tag veröffentlicht, an dem die Frist für die öffentlichen Konsultationen zum neuen Urheberrechtsgesetz in Großbritannien endete.

Die Neuauflage des "stillen Albums" als Vinyl-Platte enthält der Webseite zufolge Aufnahmen, die in leeren Studios und Konzertsälen entstanden sind. Sie sollen demnach die Auswirkungen veranschaulichen, "die die Vorschläge der Regierung unserer Meinung nach auf den Lebensunterhalt von Musikern haben würden". Starmers Regierung unterstützt einen Gesetzentwurf, der darauf abzielt, eine Ausnahme vom gesetzlich verankerten Urheberrecht zu schaffen, um die Nutzung kreativer Inhalte für das Training von KI-Sprachmodellen zu erleichtern. Die Tech-Unternehmen müssten dann weder die Genehmigung von Urhebern einholen noch diese vergüten.

In Deutschland hatte kürzlich ChatGPT-Entwickler OpenAI vor Gericht eine Niederlage gegen die Verwertungsgesellschaft Gema erlitten. In dem Urteil des Gerichts in München hieß es vergangene Woche, das auf KI spezialisierte US-Unternehmen habe im Fall mehrerer bekannter Lieder die entsprechenden Texte in seinem Chatbot "unberechtigt" vervielfältigt. Die Gema wertete die Entscheidung als "Meilenstein auf dem Weg zu einer fairen Vergütung für Urheberinnen und Urheber in ganz Europa".

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