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"Wer sich erst mit diesen Themen auseinandersetzt, wenn die Krankheit bereits weit fortgeschritten ist, riskiert erhebliche Schwierigkeiten", sagen die Experten. Sie raten daher unter anderem:
Die Krankheit beginnt schleichend – etwa mit Vergesslichkeit oder Orientierungslosigkeit. Angehörige sollten dann nicht zögern, rechtlich vorzusorgen. Das Wichtigste ist eine Vorsorgevollmacht, mit der eine vertraute Person für rechtliche Angelegenheiten einspringen kann, sobald der oder die Erkrankte dazu nicht mehr in der Lage ist.
Solange ein Mensch mit Demenz noch versteht, was er unterschreibt, gilt er als geschäftsfähig. In diesem Fall sind Verträge wirksam. Problematisch wird es, wenn die Geschäftsfähigkeit fehlt – dann können bereits abgeschlossene Verträge ungültig sein.
Aber: Kleinere Einkäufe, etwa von Lebensmitteln oder einer Zeitung bleiben erlaubt – selbst bei eingeschränkter Geschäftsfähigkeit.
Viele Betroffene schließen – oft unbewusst – kostenintensive Abos oder Kaufverträge, etwa per Telefon oder online. Hier können Angehörige eingreifen. Innerhalb von 14 Tagen besteht häufig ein Widerrufsrecht, besonders bei Haustürgeschäften und Internetbestellungen. Ist die Frist verstrichen, hilft oft der Hinweis, dass die betroffene Person nicht geschäftsfähig war. Ein ärztliches Attest kann Verträge anfechtbar machen.
Wichtig ist, regelmäßig Kontoauszüge und Post zu kontrollieren – und keine Kontodaten herauszugeben. Wird doch einmal Geld abgebucht, sollte die Zahlung umgehend storniert werden.
ARCHIV - Frühzeitig vorsorgen: Eine Vorsorgevollmacht schützt bei fortschreitender Demenz vor rechtlichen Problemen. (zu dpa: «Verträge, Vollmachten, Verantwortung: Was tun bei Demenz?») Foto: Jens Büttner/dpa/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++