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Mehr als 15.000 Hotels klagen Booking.com

Aktualisiert
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Sammelklage gegen Booking.com soll bis Ende 2025 eingereicht werden
©AFP, APA, MIGUEL MEDINA
Die angestrebte Sammelklage europäischer Hotels gegen die niederländische Buchungsplattform Booking.com stößt nach Angaben des europäischen Dachverbands Hotrec auf "überwältigende Resonanz". Bisher hätten sich bereits mehr als 15.000 Hotels aus ganz Europa für die Sammelklage registriert, teilte Hotrec am Donnerstag mit. Die meisten davon stammen aus Italien, Deutschland, den Niederlanden, Griechenland und Österreich. Die Frist für eine Registrierung läuft am Freitag aus.

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In Österreich haben sich bereits 750 Hotels der Sammelklage angeschlossen. Dies zeige deutlich, wie groß das Interesse an einer rechtlichen Klärung ist, wird Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), in einer Aussendung zitiert. Die im Vergleich zur Größe des Hotelsektors höchsten Beteiligungen sind in Island, den Niederlanden, Liechtenstein, Luxemburg und Irland zu verzeichnen.

Die Klage zielt laut dem Dachverband, der die Interessen von Hotels, Restaurants, Bars und Cafés in Europa vertritt, darauf ab, die Hoteliers für finanzielle Verluste zu entschädigen, die durch die Verwendung bestimmter Klauseln durch Booking.com entstanden seien. Spätestens nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen September stehe fest, "dass diese Klauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben und europäischen Hotels Schadensersatz zusteht", erklärte Hotrec.

Der EuGH hatte sich in seinem Urteil (Az. C-264/23) mit sogenannten Bestpreisklauseln befasst, die die Buchungsplattform bis Februar 2016 Hotels auferlegt hatte. Diese durften demnach ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite nicht preiswerter anbieten als bei Booking.com.

Dabei beschäftigte sich der EuGH auch mit der Frage, ob die Klauseln womöglich als sogenannte Nebenabreden zulässig gewesen sein könnten, um Trittbrettfahren zu verhindern - also dass Kunden sich Hotels auf Booking.com anschauen, dann aber günstiger auf der hoteleigenen Website buchen. Die Hotels würden sich dann die Provision sparen.

Der EuGH urteilte dann allerdings, dass Bestpreisklauseln grundsätzlich nicht als Nebenabreden angesehen werden könnten. Zwar hätten Plattformen wie Booking.com eine neutrale oder positive Auswirkung auf den Wettbewerb und ermöglichten es Verbraucherinnen und Verbrauchern, viele Angebote schnell und einfach zu vergleichen, wodurch auch die Hotels selbst sichtbarer werden könnten. Bestpreisklauseln seien aber nicht notwendig, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit solcher Buchungsplattformen zu sichern.

Booking.com verwies in einer Stellungnahme darauf, dass die Preisparitätsklauseln in Deutschland 2016 und im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum im Juli 2024 abgeschafft wurden. Und laut der Buchungsplattform stellte das Gericht lediglich fest, dass derartige Klauseln in den Anwendungsbereich des EU-Wettbewerbsrechts fallen und ihre Auswirkungen von Einzelfall zu Einzelfall zu bewerten sind.

Die Sammelklage europäischer Hotels gegen Booking.com solle nun "noch vor Ende dieses Jahres" beim Bezirksgericht Amsterdam eingereicht werden, kündigte hingegen Hotrec-Generaldirektorin Marie Audren am Donnerstag an.

Hotrec-Präsident Alexandros Vassilikos hob die "überwältigende Resonanz der europäischen Hotels auf unseren Aufruf zur Teilnahme an der Sammelklage" hervor. Diese beweise, "dass die Hotellerie geeint ist", erklärte er. "Sie fordert, dass der marktbeherrschende Gatekeeper sein Marktverhalten ändert und Verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt".

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