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Bisher konnten Reisende nur bei außergewöhnlichen Umständen am Zielort kostenfrei zurücktreten. Künftig gilt dies laut Mitteilung des Parlaments auch bei Ereignissen am Abreiseort oder solchen, die die Reise erheblich beeinträchtigen würden. Welche Gründe dabei als höhere Gewalt verstanden werden, soll vom Einzelfall abhängig sein.
Neu eingeführt werden außerdem Regeln für Reisegutscheine. Diese waren während der Corona-Pandemie weit verbreitet, als Veranstalter Reisen absagten. Zwar können Gutscheine als Entschädigung angeboten werden, allerdings können Reisende diese Option ablehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Erstattung verlangen. Gutscheine dürfen maximal zwölf Monate gültig sein, und nicht eingelöste oder abgelaufene Gutscheine müssen erstattet werden.
SPÖ-Europaabgeordnete Elisabeth Grossmann sagte, "gerade in geopolitisch unsicheren Zeiten wie diesen müssen wir sicherstellen, dass auch Pauschalreisende abgesichert sind. Heute haben wir uns als Europäischen Parlament dafür stark gemacht, dass Urlauber:innen nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben, wenn sich im Urlaubsland auf unvorhersehbare Weise die Lage verändert."
Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, müssen auch die Mitgliedstaaten die Einigung noch formal annehmen. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, die EU-Richtlinie in nationale Gesetzgebung zu gießen.






