Fluggäste sollen nach dem Willen der EU-Staaten künftig erst nach vier Stunden Verspätung entschädigt werden. Eine Mehrheit der EU-Verkehrsminister habe sich bei einem Treffen in Luxemburg für die Änderung ausgesprochen, sagten EU-Diplomaten. Das Europaparlament kann noch Änderungen an den neuen Regeln vornehmen. Bisher gibt es Entschädigungen ab drei Stunden Verspätung. Österreich hatte vor der Abstimmung angekündigt, sich zu enthalten.
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Zur Debatte standen Entschädigungen erst ab vier, fünf oder mehr Stunden Wartezeit am Flughafen. Verbraucherschützer warnten, dass bei einer Anhebung der Schwelle etwa auf fünf Stunden 80 Prozent der Passagiere nicht mehr entschädigt würden. Laut aktuell geltender EU-Fluggastrechteverordnung besteht ab drei Stunden von der Fluglinie verschuldeter Verspätung Anspruch auf Entschädigung, und zwar 250 Euro für Flüge bis 1.500 km, 400 Euro für Flüge bis 3.500 km und 600 Euro für Langstreckenflüge ab 3.500 km. Das EU-Parlament dürfte frühestens im Herbst über den Vorschlag diskutieren.