Die Nachbarin hat einen Vogel

von
Taubenplage - Die Nachbarin hat einen Vogel

Wir sind Mieter einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Seit einiger Zeit füttert unsere Nachbarin mindestens zweimal am Tag auf ihrem Balkon Tauben. Die Vögel haben sich offenbar schon daran gewöhnt und sind ständig auf ihrem Balkon. Dabei verunreinigen sie auch unseren Balkon stark. Außerdem machen sie einen fürchterlichen Lärm. Alles Zureden hilft nichts, die Nachbarin will einfach nicht aufhören. Wir überlegen schon, auszuziehen. Die Hausverwaltung will sich jetzt um das Problem kümmern. Kann sie der Nachbarin das Taubenfüttern verbieten?
Hannelore P., Wien

Liebe Frau P.,
auch wenn Ihre Nachbarin meint, sie tue den Tauben etwas Gutes, kann das ständige Füttern von Tauben auf dem Balkon dennoch verboten sein. Durch das regelmäßige Füttern von Tauben werden ja immer mehr Vögel angelockt. Die Vögel halten sich dann oft auch außerhalb der "Fütterungszeiten" am Fütterungsort auf. Durch die Vielzahl der angelockten Tauben kommt es zu einer starken Verschmutzung mit Taubenkot. Wie von Ihnen geschildert, wird dadurch nicht nur der Balkon der Taubenliebhaberin verschmutzt, sondern auch andere Balkone.

Zudem führt das laute Gurren der Tauben ab den frühen Morgenstunden zu einer massiven Beeinträchtigung der Nutzung der anderen Wohnungen, da dann andere Hausbewohner nicht mehr bei offenem Fenster schlafen können. Durch das regelmäßige Füttern und damit das Anlocken der Tauben werden daher regelmäßig auch die Nachbarn in der Nutzung ihrer Wohnungen und/oder ihrer Balkone beeinträchtigt sein. Wenn anderen Mietern das Zusammenleben mit der Nachbarin nicht mehr zumutbar ist, stellt das einen Kündigungsgrund dar.

Die Hausverwaltung wird die Mieterin daher zunächst auffordern müssen, das Füttern der Tauben einzustellen. Sollte die Nachbarin trotz Aufforderung durch die Hausverwaltung ihr Verhalten nicht ändern, kann der Vermieter den Mietvertrag wegen unleidlichen Verhaltens und erheblich nachteiligen Gebrauchs aufkündigen.

Im Kündigungsverfahren hat das Gericht eine Zukunftsprognose vorzunehmen. Verspricht die Nachbarin in diesem Verfahren, das Füttern der Tauben zu beenden, so wird die Aufkündigung letztendlich nicht erfolgreich sein, aber zumindest sollte dann die Belästigung durch die Tauben enden. Beharrt die Mieterin aber darauf, weiterhin mehrmals täglich Tauben füttern zu wollen, so wird die Aufkündigung aufgrund der ungünstigen Zukunftsprognose erfolgreich sein. Die Nachbarin wird ihre Wohnung verlieren, weil den anderen Mietern ein Zusammenleben mit ihr nicht mehr zumutbar ist.

Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie mir bitte: siehabenrecht@news.at