Hundehaltung: Was ist erlaubt und was nicht?

Was tun, wenn der Nachbarnshund nachts bellt? Und dürfen Hunde überall hinpinkeln?

Was tun, wenn der Nachbarshund die ganze Nacht bellt? Dürfen Hunde eigentlich überall hinpinkeln? Und wer trägt die Verantwortung, wenn ein Hund einen Verkehrsunfall verursacht? Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) beantwortet Fragen zum Thema Hundehaltung aus juristischer Sicht. Hier 7 Fragen und Antworten, die am häufigsten gestellt werden.

von Was geht? Was nicht? - Hundehaltung: Was ist erlaubt und was nicht? © Bild: iStockphoto.com

Wie lange darf der Hund bellen?

Es gilt als zumutbar, wenn ein Hund in einer Wohngegend zehn Minuten am Stück laut bellt. Nicht mehr okay ist es, wenn das länger als eine halbe Stunde am Tag geht. Wer sich von dem Gebell beeinträchtigt fühlt, sollte zuerst einmal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Hilft das nichts, ist der nächste Schritt der Gang zum Magistratischen Bezirksamt in Wien bzw. zu den Bezirkshauptmannschaften in den Bundesländern. Außerdem empfiehlt es sich, den Tierschutzverein einzuschalten. Die Ursache des ununterbrochenen Gebells liegt oft in einer nicht artgerechten Haltung. Es leiden also nicht nur Sie, sondern auch der Vierbeiner des Nachbarn.

Darf der Hund in der Wohnung allein gelassen werden?

Ja. Allerdings muss der Hundehalter dafür sorgen, dass es dem Tier an nichts Wesentlichem fehlt, sprich, dass es nicht bellt. Gelingt ihm das nicht, ist der Hund nicht alleine in der Wohnung zu lassen. Unternimmt der Hundehalter nichts dergleichen, muss er mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Letztlich droht auch eine Unterlassungsklage. Und zwar dann, wenn das Gebell die anderen Bewohner in der Benutzung ihrer Wohnung deutlich beeinträchtigt. Das ist der Fall, wenn der Hund in regelmäßigen Abständen fünf bis zehn Minuten lang bellt oder jault.

Ein Hund liegt am Boden
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Was tun, wenn der Hund nachts bellt?

Wer, wie es heißt, ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, begeht laut Landessicherheitsgesetz eine Verwaltungsübertretung. Es folgt eine Geldstrafe. Eine derartige Übertretung liegt vor, wenn der Nachbarshund zwischen 22.00 und 6.00 Uhr immer wieder laut bellt. In dem Fall ist die Nachtruhe erheblich gestört. Anderseits sollte der ortsübliche Lärmpegel nicht überschritten werden. Wird er es dennoch, kann geklagt werden. Und zwar auf Unterlassung der nächtlichen Ruhestörung.

Darf der Hund überall hinpinkeln?

Wer das Häuferl seines Hundes auf der Straße liegen lässt, muss mit einer Anzeige rechnen. Was die "kleine Seite" anbelangt, gibt es allerdings keine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Was aber natürlich kein Freibrief für den Hundehalter ist. In diesem Fall gilt: Es wäre nett, wenn jedes Mitglied der Gesellschaft Rücksicht auf die anderen nimmt.

Hundehaufen
© Shutterstock.com Darf ein Hund überall hin pinkeln?

Was tun, wenn der Nachbarshund immer aggressiv ist?

Verhält sich ein Hund aggressiv (was in den meisten Fällen auf falsche Haltungsbedingungen zurückzuführen ist), so kann der Hundehalter von der Sicherheitsbehörde dazu verpflichtet werden, dass er seinem Hund einen Maulkorb oder eine Leine anlegt. Kommt der Hundehalter der Aufforderung nicht nach, besteht die Möglichkeit, dass ihm das Tier abgenommen wird. Im städtischen Bereich landet der Hund dann im Tierheim.

Wer haftet, wenn ein Hund einen Unfall verursacht?

Die Antwort ist recht simpel: Für den dabei entstandenen Schaden haftet der Hundehalter. Und zwar in voller Höhe. Der am Unfall Beteiligte muss aber nachweisen können, dass der Unfall für ihn unvermeidbar war. Ansonsten wird er als Mitschuldiger angesehen und die Haftstrafe trifft auch ihn. Ein gerissenes Hundehalsband entlastet den Hundehalter im Übrigen nicht. Seine Pflicht ist es, alle Voraussetzungen zu treffen, dass es zu derlei Unfällen nicht kommt.

Darf man seinen Hund per Fahrrad Gassi führen?

Nein, darf man nicht. Die Straßenverkehrsordnung verbietet es, einen Hund an der Leine neben oder hinter einem Fahrzeug laufen zu lassen. Und weil ein Fahrrad nun mal ein Fahrzeug ist, gilt dieses Verbot auch für dessen Lenker - und zwar überall dort, wo die Straßenverkehrsordnung gilt, also auf entsprechenden Straßen ebenso wie auf Radwegen oder -streifen.

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