Gehaltszettel richtig lesen

Jeder, der schon einmal in einem Betrieb gearbeitet hat, kennt ihn – den Gehaltszettel. Er enthält wichtige Informationen zu den Bezügen (Gehalt, Lohn), die einer Arbeitnehmerin zustehen. Doch nicht immer ist er einfach zu lesen. Das bedeuten die Abkürzungen und das muss auf einem Gehaltszettel stehen.

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Gehaltszettel © Bild: iStockphoto

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Was ist ein Gehaltszettel und ist er dasselbe wie ein Lohnzettel?

Grundsätzlich ja. In Österreich gibt es zwar die Unterscheidung zwischen Lohn (für Arbeiter) und Gehalt (für Angestellte), aber das Dokument, das die monatlichen Bezüge darlegt, ist dasselbe, es heißt eben nur anders.

Jeder, der bei einem Unternehmen arbeitet, hat grundsätzlich Anspruch darauf, mit der Auszahlung des Gehalts auch einen Gehaltszettel zu erhalten. Und dieses Recht ist essentiell. Damit hat man nämlich eine Kontrolle über die Bezüge und Abgaben, die aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. Außerdem kommt der Gehaltszettel auch als Einkommensnachweis zum Einsatz. Das kann etwa bei der Wohnungssuche, bei einer Kontoeröffnung oder bei einem Kreditantrag wichtig werden.

Woher bekommt man ihn?

Jede/r Arbeitgeber:in ist laut Gewerbeordnung §108 dazu verpflichtet, jedem seiner Mitarbeiter:innen einen Gehaltszettel in Textform auszustellen.

Wie oft bekommt man einen Gehaltszettel?

Jedes Monat bekommt man einen Gehaltszettel. Der/Die Arbeitgeber:in ist verpflichtet dazu. Wenn das nicht passiert, sollte man den Arbeitgeber fragen und falls dies nicht fruchtet, eine Arbeitnehmervertretung (Arbeiterkammer) kontaktieren. Oft kommt es in solchen Fällen dann auch zu Schwierigkeiten mit der Entgeltauszahlung.
Am Ende des Jahres muss der Arbeitgeber übrigens einen Lohnzettel für alle seine Mitarbeiter:innen an das Finanzamt übermitteln – dies dient zur Berechnung der Lohnsteuer.

Was steht auf dem Gehaltszettel?

Was alles auf einem Gehaltszettel stehen muss ist in der Gewerbeordnung (GeWo) in §108 Absatz 1 geregelt. Dies umfasst sowohl allgemeine Angaben zum/zur Arbeitnehmer:in als auch einzelne Entgeltbestandteile.


Im Kopfteil der Gehaltsabrechnung findet man üblicherweise:

  • Name und Anschrift Arbeitgeber
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum Arbeitnehmer
  • Versicherungsnummer, Steuerklasse und Steuer-ID Arbeitnehmer
  • Beginn und ggf. Ende der Beschäftigung
  • Zeitraum der Bescheinigung

Der Hauptteil der Gehaltsabrechnung beinhaltet:

  • Bruttolohn bzw. -gehalt
  • Sachbezüge bzw. geldwerte Vorteile
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • ggf. Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Steuerfreibeträge
  • ggf. Kirchensteuerabzug
  • Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers
  • Persönliche Abzüge
  • Aufwandsentschädigungen
  • Auszahlungsbetrag

Am Ende findet man dann noch:

  • Kontodaten des Arbeitnehmers
  • Gesamtsumme des Arbeitgebers
  • Verdienstbescheinigung
  • Evtl. einen Hinweis darauf, dass die Abrechnung gemäß §108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung erstellt wurde

Was bedeuten die Abkürzungen am Gehaltszettel?

Das klingt einfach, ist es aber meist nicht, denn auf einem Gehaltszettel finden sich eine ganze Menge mehr oder weniger verständlicher Abkürzungen.
Hier ist ein Überblick zu zehn Abkürzungen, die häufig am Lohn- oder Gehaltszettel vorkommen. Je nach Lohnverrechnungssystem können auch andere Abkürzungen in Verwendung sein.

AVAB, AEAB / AV, AE = Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag

BMGL = Bemessungsgrundlage. Basis, von der verschiedene Abzüge (z. B. Lohnsteuer, Sozialversicherung) berechnet werden

FLAF-Basis = Familienlastenausgleichsfonds-Basis, von welcher der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds berechnet wird

LSt lfd. = Lohnsteuer auf laufende, regelmäßige Bezüge

LSt SZ = Lohnsteuer auf Sonderzahlungen oder sonstige Bezüge (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)

SV lfd. = Sozialversicherungsbeiträge auf laufende, regelmäßige Bezüge

SV SZ = Sozialversicherungsbeiträge auf Sonderzahlungen oder sonstige Bezüge (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)

KFA = Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten, Sozialversicherungsträger für öffentlich Bedienstete

MV, MVK = Betriebliche Mitarbeitervorsorge(-kasse), aus der Abfertigungszahlungen finanziert werden

WFB = Wohnbauförderungsbeitrag

Da es natürlich unterschiedliche Buchhaltungs- und Abrechnungssysteme gibt, können auch noch andere Abkürzungen vorkommen. Da hilft nur, in der Personalabteilung nachfragen und es sich erklären lassen, denn bei systemspezifischen Abkürzungen hilft meist auch das Internet nicht weiter.

Wie lange sollte man seine Gehaltszettel aufbewahren?

Für Arbeitnehmer:innen gibt es keine Pflicht die Gehaltszettel aufzuheben. Es kann aber nützlich sein, sie zumindest für das laufende Jahr aufzubewahren, denn manchmal wird der Gehaltszettel verlangt (z. B. von Banken bei Krediten). Wenn man die Gehaltszettel aufheben möchte, ist das durchaus auch sinnvoll – man kann dann z. B. gut nachvollziehen, ob alle Versicherungszeiten bei der Sozialversicherung richtig gemeldet wurden. Das erspart später Probleme. Wenn man das aber jährlich kontrolliert, muss man keine endlose Sammlung der Gehaltszettel anlegen.

Was ist ein E Gehaltszettel?

Natürlich gibt es in unserer zunehmend digitalen Welt den Gehaltszettel nicht mehr nur auf Papier. Viele Firmen stellen ihren Mitarbeiter:innen die Gehaltszettel schon elektronisch zur Verfügung. An der Pflicht zur Ausstellung oder am Inhalt ändert sich dadurch aber nichts. Nur die Form ist eine andere. Entweder wird er per Email versandt oder über ein sicheres Portal zum Zugriff bereitgestellt. In jedem Fall muss der/die Arbeitgeber:in sicherstellen, dass der Datenschutz gewahrt ist und kein Unbefugter Zugang zu den einzelnen Gehaltszetteln erhalten kann.

Wo gibt es den E Gehaltszettel?

Viele große Unternehmen - z. B. die Post oder auch die Stadt Wien – haben längst umgestellt und stellen die Gehaltszettel online zur Verfügung. Grundsätzlich kann das aber jedes Unternehmen machen, denn auch Steuerberater oder Banken stellen mittlerweile Systeme zur Verfügung, über die dies abgewickelt werden kann. Der Vorteil ist, dass auch kleinere Unternehmen auf den E Gehaltszettel umsteigen können, ohne dass sie große Investitionen in eine sichere EDV-Infrastruktur investieren müssen.

Für wen kommt der E Gehaltszettel in Frage?

Prinzipiell kommt er für alle Arbeitnehmer:innen in Frage. Der/Die Arbeitgeber:in muss nur die technischen Möglichkeiten dafür schaffen. Das beinhaltet übrigens auch eine Möglichkeit, sich den Gehaltszettel im Unternehmen auszudrucken – schließlich verfügt nicht jeder über Computer und Drucker zu Hause.