Was kostet die Auto-Einfuhr?

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Ich habe im Urlaub im Ausland ein tolles Auto gesehen und würde dieses gerne kaufen. Der Kaufpreis kommt mir sehr günstig vor. Ich möchte selbst hinfliegen und das Auto überstellen. Ich habe mich schon erkundigt, was zu tun ist. Ob ich das Auto kaufe, hängt aber von den Gesamtkosten ab. Welche Kosten kommen zusätzlich zum Kaufpreis noch auf mich zu?
Helmut K., Linz

Lieber Herr K.,
holt man ein Fahrzeug nach Österreich, muss man einerseits unterscheiden, ob es sich um ein Gebraucht-oder um ein Neufahrzeug handelt, und andererseits, ob das Fahrzeug direkt aus einem anderen EU-Mitgliedstaat kommt oder aus einem Drittstaat. Diese Unterscheidungen sind wesentlich sowohl für die steuerrechtliche als auch für die zollrechtliche Behandlung.

Ein Pkw gilt als Neufahrzeug, wenn er beim Erwerb nicht mehr als 6.000 Kilometer gefahren wurde oder die erstmalige Inbetriebnahme nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Wurde das Auto mehr als 6.000 Kilometer gefahren und liegt die erstmalige Inbetriebnahme mehr als sechs Monate zurück, handelt es sich um ein Gebrauchtfahrzeug.

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird bei der erstmaligen Zulassung in Österreich sowohl für Neu-als auch für Gebrauchtwagen fällig. Die NoVA ist je nach Alter und Modell des Fahrzeugs unterschiedlich. Die Berechnung der NoVA können Sie durch einen Automobilclub vornehmen lassen.

Wenn Sie einen Neuwagen in der EU kaufen, zahlen Sie dem Händler im Ausland keine Mehrwertsteuer, dafür müssen Sie in Österreich eine 20 prozentige Erwerbssteuer bezahlen. Bei Gebrauchtwagen zahlen Sie die Mehrwertsteuer direkt an den ausländischen Händler. Wenn Sie das Auto aus einem Drittstaat außerhalb der EU importieren, müssen Sie eine 20 prozentige Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Bei einem Import des Fahrzeugs aus einem Drittland ist das Auto zusätzlich zu verzollen. Die Höhe des Zolls beträgt zehn Prozent.

Weiters benötigen Sie noch Überstellungskennzeichen, um das Auto nach Österreich fahren zu können. Die Kosten dafür sind je nach Land und Kennzeichentyp unterschiedlich. In Österreich müssen Sie das Auto in die Genehmigungsdatenbank um maximal 180 Euro eintragen lassen.

Allenfalls kommen auch noch Kosten für die "Pickerl"-Überprüfung dazu, da das Fahrzeug vor der Zulassung ein gültiges §57a-Gutachten oder ein ausländisches Äquivalent haben muss.

Je nach Art des Fahrzeuges ist daher noch mit unterschiedlich hohen Zusatzkosten zu rechnen. Die Kosten sind aber jedenfalls nicht unerheblich und sollten von Ihnen bei der Kaufentscheidung unbedingt berücksichtigt werden.

Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie mir bitte: siehabenrecht@news.at