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Nathalie und René Benko

©Felix Hörhager / dpa / picturedesk.com

Durch die Veröffentlichung auf der Website news.at vom 20.3.2025 mit der Überschrift „Scheidung, Geheimvilla, Millionendarlehen: Turbulenzen im Hause Benko“ und dem weiteren Inhalt, Nathalie und Rene Benko ließen sich nun möglicherweise scheiden, wurde in einem Medium der höchstpersönliche Lebensbereich der Antragstellerin Nathalie Benko in einer Weise erörtert, die geeignet ist, sie in der Öffentlichkeit bloßzustellen (§ 7 Abs 1 MedienG). Für die dadurch erlittene persönliche Beeinträchtigung wurde die VGN Medien Holding GmbH als Medieninhaberin zur Zahlung einer Entschädigung an die Antragstellerin verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien

Abt. 113, am 21.10.2025

Causa René Benko
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