Republik aufgrund Privatbeteiligtenzuspruch durch Buwog-Prozess größter Gläubiger – Aktiva bei 300.000 Euro.
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Der im Buwog-Prozess verurteilte und mittlerweile insolvente Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat 21 Millionen Euro Schulden. Hauptgläubiger sind die Republik Österreich mit rund 12,7 Millionen Euro aufgrund des Privatbeteiligtenzuspruchs aus dem Gerichtsverfahren sowie das Finanzamt mit 7,9 Millionen Euro an Steuerforderungen. Das teilte der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) am Dienstag nach der Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens beim Bezirksgericht Kitzbühel mit.
Seine Aktiva bezifferte er demgegenüber mit 300.000 Euro. Als wesentliche Insolvenzursache führte Grasser das Strafverfahren sowie den daraus entstandenen Schadenersatz an den Staat – 9,8 Millionen aus dem Privatbeteiligtenzuspruch plus Zinsen – an. Auf ein regelmäßiges Erwerbseinkommen zur Begleichung dieser Summe dürfte Grasser dabei nicht zurückgreifen können, da er derzeit „ohne Beschäftigung“ sei, schreibt der Gläubigerschutzverband. Der Prozess habe „sein berufliches Fortkommen beeinträchtigt“, es sei ihm „nicht möglich gewesen“, eine Anstellung zu finden, gab Grasser laut AKV zur Begründung an.
Grasser bietet Barquote von 3 Prozent
Entschulden will sich der Ex-Politiker über eine Barquote von 3 Prozent innerhalb von zwei Wochen, wobei die Aufbringung der dafür notwendigen Mittel „von dritter Seite“ erfolgen soll. Bemessen an den 21 Millionen Euro wären das immerhin 630.000 Euro. Stimmen die Gläubiger diesem Zahlungsplan nicht zu, kommt es zu einem Abschöpfungsverfahren, das in der Regel drei bis fünf Jahre dauert. Das Problem für Grasser: Beruht ein Teil der Verbindlichkeiten wie in seinem Fall auf strafrechtlicher Verurteilung, ist eine Restschuldbefreiung ausgeschlossen.
Das bedeutet, dass ihm jener Teil der Verbindlichkeiten, dem er der Republik via Privatbeteiligtenzuspruch schuldet, selbst nach den drei bis fünf Jahren bleiben würde, sollte der Staat von seinen Ansprüchen keinen Abstand nehmen. Die Republik Österreich wird in dem Konkursverfahren durch die Finanzprokuratur vertreten. Ohne deren Zustimmung wird der Zahlungsplan keine Mehrheit erreichen.
Ex-Finanzminister vor Haftantritt
Grasser war Hauptangeklagter in der sogenannten Buwog-Causa und wurde wegen Untreue und Geschenkannahme verurteilt. Im größten Korruptionsprozess der Zweiten Republik ging es unter anderem um den Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen an die Immofinanz im Jahr 2004. Der unterlegene Bieter CA Immo hatte gerade einmal 1 Million Euro weniger für die Wohnungen geboten. Dass die Privatisierung möglicherweise geschoben war, stellte sich erst ein paar Jahre später heraus, als bekannt wurde, dass zwei Grasser-Freunde – die beiden früheren Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger – 9,6 Millionen Euro an Provision erhielten. Grasser wird demnächst seine Haft antreten müssen.