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Neue Regeln für Banküberweisungen ab 9. Oktober

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++ ARCHIVBILD ++ Die SEPA-Überweisung wird durch die Echtzeitzahlung abgelöst
Am 9. Oktober ändern sich die Regeln für Überweisungen. Echtzeitüberweisungen werden zum Standard und müssen von Banken innerhalb des Euroraums verpflichtend angeboten werden. Zudem gibt es neue Sicherheitsvorkehrungen: Künftig prüft die Bank vor dem Abschluss der Überweisung, ob der IBAN und der Empfängername zusammenpassen. Damit soll Betrug besser bekämpft werden. Konsumentenschützer sehen die Änderungen in erster Linie positiv.

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"Grundsätzlich ist das eine gute Geschichte, weil der Finanzbetrug im Bankbereich stark zugenommen hat", sagt Christian Prantner, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer (AK), im Gespräch mit der APA. Bisher sei es für Betrüger einfach gewesen, Zahlungsströme umzuleiten, da IBAN und der Empfängername nicht zusammenpassen mussten - der IBAN war der einzige Kundenidentifikator. Betrüger konnten so falsche Kontodaten zusammen mit dem Namen eines legitimen Zahlungsempfängers angeben und die Überweisung ging ohne Probleme durch.

Eine falsche oder fehlerhafte Überweisung zurückzuholen, sei jedoch meist nicht möglich und könne für Kundinnen und Kunden teuer werden, so Prantner. Wenn eine Überweisung ungewollt durchgeführt werde oder schief gehe, könne man bei der Bank zwar einen Nachforschungsauftrag geben. Das koste jedoch - die Institute verlangen dafür laut Prantner zwischen 30 und 50 Euro.

Um den zunehmenden Betrugsfällen etwas entgegenzusetzen, kommt ab 9. Oktober der verpflichtende IBAN-Namensabgleich. Hierfür ist eine Art Ampelsystem geplant. Dieses überprüft vor Freigabe der Überweisung durch den Kunden, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen. Stimmen die beiden Parameter überein, gibt die Bank grünes Licht für die Überweisung. Gibt es leichte Abweichungen (gelb), beispielsweise einen Tippfehler im Empfängernamen, macht das System einen Vorschlag für den richtigen Namen. Bei groben Abweichungen zwischen IBAN und Name wird die Überweisung beflaggt (rot). Eine Freigabe der Transaktion ist dann zwar möglich, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko des Kunden, im Falle eines Fehlers übernimmt die Bank keine Haftung.

Neben dem IBAN-Abgleich müssen alle Banken ab 9. Oktober Echtzeitüberweisungen für Transaktionen innerhalb der Eurozone anbieten. Die klassische SEPA-Zahlung wird damit quasi abgelöst. Zusätzliche Gebühren dürfen für eine Echtzeitzahlung nicht verlangt werden. Basis der Änderungen ist die "Instant Payments Regulation" der EU.

Für die Kunden sieht Prantner in erster Linie positive Veränderungen, da fehlerhaften Überweisungen durch den Abgleich besser vorgebeugt wird. "Das bringt schon eine neue Sicherheit rein." Allerdings ergebe sich daraus auch mehr Eigenverantwortung für die Kunden, die nun stärker die Verantwortung dafür übernehmen müssen, dass die Transaktion richtig durchgeführt wird.

Erhält eine Überweisung eine rote Flagge, rät der AK-Experte dazu, einen "großen Schritt zurück" zu machen und die eingegebenen Daten noch einmal genau zu kontrollieren. Die Bank haftet nur für fehlerhafte Überweisungen, wenn der Abgleich zuvor (fälschlicherweise) ergeben hat, dass Name und IBAN zusammenpassen. Kunden sollten den Empfängernamen beim Online-Einkauf daher am besten direkt aus der erhaltenen Rechnung übernehmen. Ist man sich unsicher, sollte man immer zuerst beim Händler nachfragen, bevor eine Zahlung freigegeben wird.

Zudem können für jedes Konto Überweisungslimits festgelegt werden - auch das wäre für Prantner eine sinnvolle Maßnahme, um fehlerhaften Überweisungen vorzubeugen. Generell sollten Kunden die Umstellung nutzen, um ihre Kontoeinstellungen zu überprüfen, rät der AK-Experte.

Die Neuerungen bergen aber auch Gefahren. "Die Echtzeitüberweisung beschleunigt auch den Betrug", sagte der AK-Experte. Potenziell bestehe nämlich die Gefahr, dass im Betrugsfall die Zahlungsströme sehr viel schwieriger nachzuvollziehen und das Geld damit schwerer wieder aufzuspüren ist.

Auch für die Kunden selbst sei die zunehmende Geschwindigkeit im Zahlungsverkehr nicht immer positiv. "Ich sehe viele Kunden, die mit der zunehmenden Digitalisierung überfordert sind", so Prantner. Bei den Banken gebe es einen großen Digitalisierungsdruck, gleichzeitig würden immer mehr Filialen verschwinden. Von Bankkunden kämen zudem häufiger Beschwerden über mangelnde Betreuung, da auch telefonisch oft kein "echter" Berater erreichbar sei.

Weiters will die AK "sehr genau darauf schauen", ob mit den Neuregelungen rund um den IBAN-Abgleich mittelfristig steigende Entgelte im Zahlungsverkehr einhergehen. Prantner verweist auf den AK-Bankenmonitor, der die Gebühren der heimischen Institute in regelmäßigen Abständen vergleicht.

Rund um die Betrugsbekämpfung im Bankbereich gibt es aber laut dem AK-Experten noch weit mehr zu tun - vor allem wenn es um Phishing geht. In diesem Zusammenhang ist in der EU eine weitere Verordnung in Arbeit - die Zahlungsdienste-Verordnung (Payment Services Regulation). In dieser gehe es vor allem um Haftungsbestimmungen für Banken - diese fielen derzeit noch oft zu Ungunsten der Kundinnen und Kunden aus und müssten verbessert werden. Mit der neuen Verordnung würden Banken "mehr in die Pflicht genommen", so Prantner. Wann die Neuregelung kommt, sei aber schwer abzuschätzen - der Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament hat laut Prantner noch nicht begonnen.

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