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Mehrwertsteuersenkung: Bleibt wirklich mehr im Börserl?

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©Unsplash / Vitaly Gariev

Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wird ab Juli gesenkt. Was ändert sich für die Menschen in Österreich?

Die hohe Inflation macht österreichischen Haushalten weiterhin zu schaffen. Neben der Mietpreisbremse und der Senkung der Elektrizitätsabgabe hat sich die Regierung auf eine weitere Maßnahme geeinigt, um die Geldbörsen der Bevölkerung zu schonen: Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wird von bisher zehn Prozent auf künftig 4,9 Prozent gesenkt.

Gelten wird die Neuerung ab Juli, für das Paket sind 400 Millionen Euro reserviert. Bis Ende 2026 sollen laut Regierung alle preisdämpfenden Maßnahmen die Österreicherinnen und Österreicher um rund 1,4 Milliarden Euro entlasten. Wie viel Geld spart sich ein Haushalt durch die Steuersenkung konkret und welche Lebensmittel sind von dem Paket betroffen? Fragen und Antworten rund um die Maßnahme

Was bleibt unter dem Strich übrig?

Eine Familie mit zwei Kindern soll sich über das Jahr gerechnet rund 100 Euro ersparen, heißt es von der Regierung. Für die Bundeswettbewerbsbehörde gebe es Eingriffsmöglichkeiten, sollten die Steuersenkungen nicht an die Konsumenten weitergegeben werden. Der Handelsverband teilt in einer ersten Aussendung am 14. Jänner 2026 mit, dass die Händler die Effekte der Steuersenkung „nach Möglichkeit 1:1“ an Kunden weitergeben werden. Daraus wurde in der Aussendung vom 20. Jänner ein: „selbstverständlich eins zu eins und vollumfänglich“.

Wohlgemerkt: Der Verkaufspreis am Regal besteht nicht nur aus der Mehrwertsteuer. Auch der Beschaffungspreis, die Energiekosten, Löhne und Gebühren spielen bei der Preisgestaltung eine Rolle. die Neuerung ab Juli, für das Paket sind 400 Millionen Euro reserviert. Bis Ende 2026 sollen laut Regierung alle preisdämpfenden Maßnahmen die Österreicherinnen und Österreicher um rund 1,4 Milliarden Euro entlasten. Wie viel Geld spart sich ein Haushalt durch die Steuersenkung konkret und welche Lebensmittel sind von dem Paket betroffen? Fragen und Antworten rund um die Maßnahme

War da nicht schon mal was?

Die Regierung hat schon einmal an der Mehrwertsteuer geschraubt. Zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2021 gab es seitens der damals regierenden türkis-grünen Bundesregierung in Zeiten der Corona-Pandemie eine befristete Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie, der Kultur und für Medienunternehmen.

In diesem Zeitraum galt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von fünf Prozent. Ob die Unternehmen die Steuersenkung an die Kunden weitergeben, wurde diesen seinerzeit freigestellt. „Mein Wunsch wäre, dass es den Unternehmen zugutekommt, damit sie wirtschaftlich besser durch diese Zeit kommen“, erklärte die damals zuständige Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Wie belastbar ist die Gegenfinanzierung?

Das Paket soll zur Gänze gegenfinanziert werden. Angekündigt wurde einerseits eine gemeinschaftliche Plastikabgabe für nicht recycelbares Plastik: Jene Unternehmen, die nicht wiederverwertbares Plastik in Umlauf bringen, müssen die Abgabe zahlen. Experten warnen – welche Kunststoffe „nicht recyclingfähig“ sind, sei schwer zu definieren.

Andererseits soll es eine gemeinschaftliche Paketabgabe für Pakete aus Drittstaaten geben. Das heißt, dass Paketzustellunternehmen eine Gebühr einheben sollen, wenn Packerl aus Nicht-EU-Ländern über EU-Länder nach Österreich kommen. Seitens der EU werden freilich bereits ab Juli Pakete aus Nicht-EU-Staaten mit einem Wert von unter 150 Euro pauschal mit drei Euro Zoll belegt.

Warum ausgerechnet 4,9 Prozent?

Anfangs war von einer Halbierung der Mehrwertsteuer auf fünf Prozent die Rede, geworden sind es 4,9 Prozent. Notwendig ist das aus europarechtlichen Gründen. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sieht einen Normalsteuersatz von mindestens 15 Prozent vor – in Österreich sind es aktuell 20 Prozent. Daneben sind maximal zwei weitere ermäßigte Sätze von mindestens fünf Prozent erlaubt.

Die gibt es hierzulande bereits: 10 Prozent Mehrwertsteuer gelten unter anderem für Lebensmittel und Arzneimittel, dem Steuersatz von 13 Prozent unterliegen z. B. lebende Tiere und Pflanzen, auch im Kulturbereich kommt er zum Einsatz. Ein zusätzlicher vierter Steuersatz von fünf Prozent würde den Rahmen der EU-Vorgabe sprengen. Doch die EU-Gesetze sehen zusätzlich einen „stark ermäßigten Satz“ und einen „Nullsatz“ vor, allerdings nur für eine limitierte Anzahl an Produkten. Um als „stark ermäßigt“ durchzugehen, muss der Steuersatz unter fünf Prozent liegen – so kamen die 4,9 Prozent zustande.

Ist das ein wirksames Mittel gegen Inflation?

Auch in Deutschland wurde die Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr 2020 gesenkt. Allerdings nur vorübergehend, um die Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Der Regelsteuersatz wurde von 19 auf 16 Prozent reduziert, jener für Grundnahrungsmittel von sieben auf fünf. Eine Analyse des Statistischen Bundesamts zeigte:

Die tatsächliche dämpfende Wirkung auf die Inflationsrate blieb hinter der theoretischen zurück. Das lag daran, dass die Senkung nur teilweise an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde. In Pandemie-Zeiten sollten durch die Maßnahme aber auch Unternehmen entlastet werden.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 05/2026 erschienen.

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