von
Dafür besichtigte Grabenweger gemeinsam mit Benko im Sommer 2024 jene Villa auf der Innsbrucker Hungerburg, die nun im Mittelpunkt der Verhandlung steht. Benko soll laut WKStA für ein "unbewohnbares Haus" eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für vier Jahre geleistet haben und dieses Geld damit den Gläubigern entzogen haben. Bei der Begehung sei das damals noch unbewohnte Haus innen jedenfalls in "gutem, ich würde sagen noblen Zustand" gewesen. Draußen sei eine Folie aufgrund von Hangrutschungen angebracht gewesen, beschrieb der Masseverwalter im Rahmen von Benkos persönlichen Insolvenzverfahren.
In seiner Funktion fordert Grabenweger die Vorauszahlung jedenfalls zurück. Nachdem eine außergerichtliche Einigung gescheitert war, brachte er eine Klage gegen die Vermieterin - eine Tochtergesellschaft der Laura Privatstiftung - ein. Die Immobiliengesellschaft verweigerte nämlich die Rückzahlung, weil sie "keine Bereicherung auf Vermieterseite" sah und der Mietvertrag weiterhin aufrecht sei, nachdem Benkos Ehefrau ebenfalls im Vertrag steht und dort auch wohnt. "Letztlich wird ein Gericht darüber entscheiden", hielt der Masseverwalter fest. Aus seiner Sicht sei es jedoch eine "eindeutige Sache", über den Anspruch bestehe "kein Zweifel".
Befragt wurde vom Schöffensenat um Richterin Andrea Wegscheider am Mittwoch zu Beginn ein mit der Villa auf der Innsbrucker Hungerburg befasster Bautechniker, der von der Verteidigung beantragt worden war. Er teilte vor Gericht mit, dass die Villa sehr wohl "bewohnbar" gewesen sei, "wenn auch etwas abgewohnt". Der Mann berichtete von einem lediglich "kleineren Wasserschaden". Zudem wäre eine Hangsanierung angestanden, die aber letztlich nicht durchgeführt wurde. Ab Weihnachten 2023 sei das Haus bewohnbar gewesen. Auf die Frage des Oberstaatsanwaltes, ob man während der Arbeiten gerne darin wohnen wolle: "Vermutlich nicht. Da ist es schon laut". Benko und seine Familie waren erst Ende 2024 in das Haus eingezogen.
Auf der Zeugenliste stehen unter anderem auch ehemalige Signa-Manager. Eigentlich wären auch Mutter, Schwester und Ehefrau des 48-jährigen Angeklagten geladen gewesen. Diese machten jedoch von ihrem Recht Gebrauch, nicht gegen einen Angehörigen aussagen zu müssen, wie am Dienstag angekündigt wurde. Daher wird damit gerechnet, dass das Beweisverfahren bereits gegen Mittag abgeschlossen sein könnte und am Nachmittag ein Urteil fallen wird. Offiziell anberaumt ist der Prozess jedoch bis zum Abend um 20.00 Uhr.
Schon der erste Prozesstag, der von enormem Medieninteresse begleitet gewesen war, war wesentlich früher zu Ende gegangen als geplant. Nach nur zwei Stunden wurde die Hauptverhandlung unterbrochen, nachdem Benko keine Fragen beantworten wollte und etwaige Zeugen nicht früher zum Gericht kommen konnten. Benko, dem im Falle einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft drohen, bekannte sich indes lediglich zu allen Anklagepunkten "nicht schuldig" und warf der WKStA nach ihrem Eröffnungsplädoyer "Zynismus" vor. Darüber hinausgehende Fragen wollte er nicht beantworten, sondern verwies auf eine gemeinsam mit seinen Verteidigern vergangene Woche bei Gericht eingebrachte Gegenäußerung.
Die WKStA hatte nämlich ausgeführt, wie das Signa-Mastermind rund 660.000 Euro dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben soll. Ein Teil der Anklage betrifft ebenjene Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung des Hauses auf der Innsbrucker Hungerburg an die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG als Eigentümerin der Villa. Das Geld dafür stammte aus einem Darlehen der Laura Privatstiftung, die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG ist wiederum eine Tochtergesellschaft der Laura Privatstiftung. Der zweite Teil der Anklage betrifft eine Schenkung - die Verteidigung nennt es Rückführung eines Darlehens - in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter, nachdem ihm diese 1,5 Mio. Euro aus der Laura-Stiftung ausbezahlt hatte. Für die Oberstaatsanwältin wollte Benko trotz drohender Insolvenz seinen "luxuriösen Lebensstil" aufrechterhalten.
Benkos Verteidiger Norbert Wess konnte dagegen die Anklage nicht nachvollziehen: "Ich verstehe die Anklageschrift rechtlich nicht. Sie ist sowohl vom Sachverhalt als auch von der rechtlichen Beurteilung her falsch. Und sie geht an den Kernthemen vorbei." Die bezahlte Miete wäre aufgrund eines Rückforderungsanspruchs dem Masseverwalter zur Verfügung gestanden, die Vorauszahlung sei zudem üblich gewesen. Auch die 300.000 Euro an die Mutter seien "Luft", nachdem wenig später erneut eine Überweisung in Höhe von 1,2 Mio. Euro von der Mutter an den Sohn erfolgt sei.