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Causa Wienwert - Nevrivy: Habe kein Geheimnis verraten

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Nevrivy bestreitet alle Vorwürfe
©APA, GEORG HOCHMUTH
Der Prozess rund um die pleitegegangene Immobilienfirma Wienwert ist am Donnerstag fortgesetzt worden. Im Fokus standen der hauptangeklagte Ex-Wienwert-Chef Stefan Gruze und der SPÖ-Bezirksvorsteher der Donaustadt, Ernst Nevrivy. Nevrivy blieb bei der Befragung durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bei seinem Standpunkt, dass er mit Blick auf die Remisenerweiterung kein Geheimnis verraten habe. Gruze wollte auf Fragen der WKStA nicht antworten.

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Laut WKStA soll Nevrivy Gruze den Standort einer geplanten Remisenerweiterung der Wiener Linien verraten haben. Gruze kaufte das Grundstück und veräußerte es gewinnbringend an den Öffi-Betreiber. Dadurch sei der Stadt Wien ein Schaden von rund 850.000 Euro entstanden, so die Anklage. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Im Gegenzug soll Nevrivy von Gruze unter anderem mehrere VIP-Tickets für das Wiener Fußball-Derby sowie Spiele der Nationalmannschaft bekommen haben. Zudem soll die Wienwert die bei Nevrivy beliebte Band "Wiener Wahnsinn" gesponsert haben.

Nevrivy wird von der Staatsanwaltschaft konkret Verletzung des Amtsgeheimnisses, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme zur Beeinflussung sowie Beitrag zur Untreue vorgeworfen. Er hat bisher alle Vorwürfe von sich gewiesen. In seinen bisherigen Wortmeldungen vor Gericht erklärte Nevrivy, dass die Remisen-Pläne bereits weit vor seiner Informationsweitergabe an Gruze einem sehr breiten Personenkreis - darunter "der halben Baubranche" - bekannt gewesen seien. Auch in der Verhandlung am Donnerstag blieb er bei diesem Standpunkt. Zudem betonte er, dass er die Wiener Linien bereits lange vor der inkriminierten Informationsweitergabe mehrfach darauf hingewiesen habe, dass sie die Grundstücke zur Remisenerweiterung kaufen müssen.

Mit Blick auf die Einladungen zum Wiener Derby-Fußballspiel verwies der Politiker bereits in früheren Einvernahmen auf seinen Stiefsohn, der einen hohen Posten bei Rapid-Wien gehabt habe. "Mit VIP-Karten mich zu locken, halte ich für spannend", so Nevrivy Ende Jänner. Band und Immofirma habe er lediglich einander bekanntgemacht.

Gruze legte zu Beginn seiner Einvernahme auf Frage des vorsitzenden Richters Michael Radasztics die Vorgänge rund um das Sponsoring der Band aus seiner Sicht dar. Fragen der WKStA wolle er aber nicht beantworten. Er sei den Ermittlungsbehörden über 19 Tage für seine Einvernahme zur Verfügung gestanden und habe ausführlich geantwortet. Trotzdem habe die Anklagebehörde entlastende Fakten nicht berücksichtigt, so sein Vorwurf. Die Oberstaatsanwälte der WKStA stellten ihre Fragen dennoch fürs Protokoll.

Im Verlauf der Verhandlung kam es zu mehreren Wortgefechten zwischen Gruzes Anwalt Wess und der WKStA, der er eine tendenziöse und wertende Fragestellung vorhielt. Nach einer ironischen Bemerkung des Anwalts, wonach die WKStA "eine Elite-Behörde" sei, die wisse, was sie tue, fragte die Anklägerin verärgert: "Was soll das?" Ein späteres Wortgefecht wiegelte der Richter mit den Worten "Gebt's euch die Hand" ab.

Die Fragen der WKStA drehten sich zum Teil um die Frage, ob Gruze von Anfang an das Ziel verfolgt habe, das besagte Grundstück für sich privat und nicht für die Wienwert zu kaufen. Weitere Fragen bezogen sich auf das Sponsoring der Band "Wiener Wahnsinn" und die Fußballkarten, die er dem Bezirksvorsteher Nevrivy geschenkt habe.

Auch bei der Befragung Nevrivys war die Stimmung zwischen Angeklagtem und Anklage durchaus angespannt. Nach mehreren Nachfragen seitens der WKStA, die der Bezirksvorsteher seines Erachtens bereits beantwortet hatte, meinte Nevrivy: "Ich hab das Gefühl, es wird fad." Auch sein Anwalt schüttelte bei mehreren Fragen der WKStA den Kopf.

Neben der Verhandlung am Donnerstag wird der Prozessstrang rund um den SPÖ-Bezirksvorsteher auch am kommenden Montag Thema sein. Im April dürfte es dann im Hauptstrang des Prozesses weitergehen, bei dem es zudem um weitere Untreue-Vorwürfe und Anlegerbetrug geht und in dem weitere Personen angeklagt sind.

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