Aufgrund der restriktiven Einbürgerungspolitik gibt es nicht nur viele Menschen ohne Wahlrecht: Tausende können weder für die Landesverteidigung noch den Zivildienst einberufen werden.
Faktum der Woche
Österreich betreibt eine restriktive Einbürgerungspolitik: Die Staatsbürgerschaft gilt als „hohes Gut“ und wird erst „am Ende einer gelungenen Integration“ vergeben. Eine Folge davon ist eine Einbürgerungsquote, die im europäischen Vergleich sehr niedrig ist: Gemessen an der Gesamtzahl der ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz hierzulande erhielten 2023 nur 0,7 Prozent einen österreichischen Pass. EU-weit handelte es sich um 2,6, in Schweden gar um 7,9 Prozent. Das ist den Daten der Statistikbehörde Eurostat zu entnehmen.
Bei dieser Einbürgerungspolitik wird in Kauf genommen, dass viele Menschen weder Rechte noch Pflichten haben, die mit der Staatsbürgerschaft einhergehen. Sie sind zum Beispiel nicht wahlberechtigt. Auf der anderen Seite sind die Männer unter ihnen aber auch nicht wehrpflichtig*.
Wehrpflicht
Die allgemeine Wehrpflicht gilt grundsätzlich für alle männlichen Staatsangehörigen zwischen 17 und 50. Sie umfasst die Stellung (meist mit 18) sowie bei „Tauglichen“ den Präsenzdienst und Pflichten des Milizstands. Anstelle des Präsenz- ist ein Zivildienst möglich.
Das wird kaum thematisiert, obwohl es für die Republik um ein Potenzial geht, das im Falle des Falles wichtig werden könnte; ob in der Landesverteidigung oder bei zivilen Aufgaben. Angaben zur männlichen Bevölkerung im Alter von 18 bis 50 Jahren lassen erahnen, worum es geht:
Während es in dieser Gruppe bei sinkender Tendenz nur noch rund 1,4 Millionen Österreicher gibt, ist die Zahl der Nicht-Österreicher bei steigender Tendenz längst auf mehr als eine halbe Million geklettert. Sprich: Selbst wenn letzten Endes nur wenige Prozent von ihnen zusätzlich für den Wehr- oder den Zivildienst mobilisiert werden könnten, wären das viele Personen.
Befürworter einer beschleunigten Einbürgerungspolitik meinen, dass man mit einer solchen wesentlich mehr bewirken könnte. Auch sie finden, dass die Staatsbürgerschaft ein „hohes Gut“ ist. Ihre Überlegung ist aber eine ganz andere. Sie sagen: Wenn man Zugewanderten signalisiert, dass sie nicht erst nach vielen Jahren, sondern schon nach vier, fünf eingebürgert werden, sofern sie Deutsch können und weitere Voraussetzungen erfüllen, würde das mehr von ihnen stärker motivieren, sich zu integrieren und sich mit Österreich zu identifizieren.
Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 04/2026 erschienen.

