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Österreich ist nicht wehrbereit

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©IMAGO / Volker Preußer

Nur 14 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind gewillt, im Falle eines militärischen Angriffs zur Waffe zur greifen, um das eigene Land zu verteidigen. Kein Wunder.

Faktum der Woche

„Je größer die Bedrohung von außen ist, desto unwilliger sind die Menschen hierzulande, sich zu verteidigen“, stellt der Politikwissenschafter Franz Eder fest. Gemeinsam mit Kollegen von der Universität Innsbruck lässt er im Rahmen des Projekts AFP3 einmal jährlich über 3.000 erwachsene Österreicherinnen und Österreicher zu sicherheits- und verteidigungspolitischen Themen befragen.

Zum Beispiel zur Wehrbereitschaft: Bei der jüngsten Erhebungswelle haben gerade einmal 14 Prozent erklärt, dass sie im Falle eines militärischen Angriffs zur Waffe greifen würden, um das eigene Land zu verteidigen. Das sind etwas weniger als vor zwei Jahren (15 Prozent) und gleich viele wie im Vorjahr. Bei steigender Tendenz würden umgekehrt mit 16 Prozent bereits mehr Menschen gar keinen Beitrag leisten, nicht einmal einen zivilen, zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung beispielsweise.

Männer würden eher bewaffneten Widerstand leisten als Frauen und ab 40-Jährige eher als Jüngere, die unmittelbarer davon betroffen wären. Außerdem ist die Wehrbereitschaft bei all jenen, die sich politisch rechts der Mitte verorten, größer als bei Linken. In allen Gruppen handelt es sich jedoch um eine Minderheit.

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 © Waltl&Waltl

Im Lichte russischer Aggressionen über die Ukraine hinaus ist das bemerkenswert. Einerseits. Andererseits ist es laut Eder insofern kein Wunder, als die Regierung nach wie vor keine offene Auseinandersetzung über Bedrohungen und mögliche Antworten begonnen hat. In skandinavischen Ländern werde das gemacht. Dort seien die Leute daher viel eher wehrbereit.

Hierzulande kommt es im Übrigen zu Widersprüchen: Unabhängig davon, welchen Beitrag sie sich vorstellen können, finden keine 50 Prozent, dass sich Österreich verteidigen sollte, wenn es angegriffen wird. Wofür die Neutralität, an der nach wie vor eine Mehrheit festhält, keine Begründung sein kann. Im Gegenteil: Mit ihr geht sogar ausdrücklich die Verpflichtung einher, sich im Falle des Falles zu verteidigen.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 40/2025 erschienen.

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