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Der gesetzliche Anpassungswert ergibt sich aus den durchschnittlichen Inflationswerten von August 2024 bis Juli 2025. Laut Statistik Austria wird er voraussichtlich bei 2,7 Prozent liegen. Die Regierung könnte sich auch auf einen anderen Wert festlegen, hat sich aber bisher noch nicht dazu geäußert. Am Freitag hieß es lediglich, die wirtschaftliche und budgetäre Lage verlange "bei den Pensionsanpassungen ein umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln".
Heuer waren die Pensionen um den gesetzlichen Anpassungsfaktor von 4,6 Prozent erhöht worden. Ab einer Pension von 6.060 Euro gab es nur einen fixen Betrag von rund 277 Euro mehr. Um denselben Wert wie die Pensionen sollten grundsätzlich auch Familien- und Sozialleistungen steigen, für die einkommensunabhängigen Leistungen - also etwa Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld - wurde die Valorisierung jedoch für zwei Jahre ausgesetzt.