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Die bisher gemäß den 2022 erlassenen sprachlichen Guidelines der Parlamentsdirektion ebenfalls erlaubten Gender-Varianten durch einen Doppelpunkt und durch einen Schrägstrich sind damit nicht mehr zulässig, so Grundböck. Eine entsprechende Anordnung des Nationalratspräsidenten sei Ende vergangener Woche gekommen. Die neue verbindliche Richtlinie gilt für alle künftigen Schriften für die externe und interne Kommunikation des Parlaments - also nicht rückwirkend. Bei bereits erstellten Texten soll die Umformulierung im Zuge von aktuellen Anpassungen bzw. Redigierungen laufend erfolgen. Für Reden im Nationalrat oder Texte der Klubs gelten die Richtlinien nicht.
Begründet wird der Schritt von Rosenkranz damit, dass man sich als staatliche Institution an die Regeln des Rats für die deutsche Rechtschreibung halten will. Der Nationalratspräsident verweist gegenüber der "Krone" darauf, dass auch der Deutsche Bundestag und der Schweizer Nationalrat keine Gendersprache verwenden würden. Mit der Reduktion auf die zwei sprachlichen Varianten des Genderns befinde man sich jedenfalls weiter im gesetzlichen Rahmen zur Benennung beider Geschlechter, betont Parlamentssprecher Grundböck.