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In der Weisung habe die Oberstaatsanwaltschaft um Prüfung ersucht, "ob Gründe für eine Fortführung des betreffenden Ermittlungsverfahrens vorliegen, und dafür weitere Ermittlungen oder Beweisaufnahmen durchzuführen bzw. anzuordnen, darunter die Beischaffung der relevanten Privatgutachten und Stellungnahmen", teilte das Justizministerium mit.
Die Leiche Pilnaceks war am 20. Oktober 2023 bei Krems aufgefunden worden. Von polizeilicher Seite waren die Ermittlungen vom Landeskriminalamt Niederösterreich geführt worden. Die Staatsanwaltschaft Krems schloss Fremdverschulden auch auf Basis eines Gutachtens aus. Zweifel daran wurden vom ehemaligen Nationalratsabgeordneten Peter Pilz geäußert. Seine herbe Kritik an den Ermittlungen untermauerte Pilz mit zwei von ihm in Auftrag gegebenen gerichtsmedizinischen Gutachten, die auf Basis des Obduktionsberichts aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krems erstellt wurden.