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Wegen der außergewöhnlichen, äußerst traumatischen Situation können alle Maturantinnen und Maturanten auf eigenen Wunsch ein Maturazeugnis erhalten, in dem die Jahresnote des entsprechenden Gegenstandes zugleich die Maturanote ist. Schülerinnen und Schüler, die sämtliche mündlichen Prüfungen oder einzelne mündliche Prüfungen der Matura absolvieren bzw. nachholen wollen, können dies regulär tun. Dies ist - in Absprache mit der Prüfungskommission - noch vor den Sommerferien oder auch im ersten Nebentermin im Herbst möglich, hieß es.
Die Entscheidung darüber, ob die mündliche Matura absolviert wird, müssen die Maturantinnen und Maturanten nicht sofort treffen. Sie können auch erst im Herbst entscheiden, welche Variante sie in Anspruch nehmen wollen. Die Regelung für die schriftlichen Klausuren gilt analog. Auch hier erhalten Maturantinnen und Maturanten die Möglichkeit, dass die Jahresnote in das Maturazeugnis übernommen wird.
Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) wolle helfen, "wo es nur irgendwie möglich ist." Die Schülerinnen und Schüler des BORG Dreierschützengasse haben Unbeschreibliches durchgemacht. Daher sollen sie nun frei wählen dürfen, ob und wenn ja wann sie die mündliche Prüfung ablegen wollen. Keinesfalls soll der Druck bestehen, "nach diesen traumatischen Erlebnissen noch eine Prüfung machen zu müssen", so Wiederkehr.