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In dem konkreten Fall geht es um eine Frau, die sich 2003 mit dem Impfstoff Revaxis des französischen Herstellers Sanofi gegen Diphtherie, Tetanus und Polio impfen ließ. Nach eigenen Angaben litt sie in der Folge an Infektionen und Schmerzen und war wiederholt arbeitsunfähig. Laut EuGH wurde 2008 eine entzündliche Muskelerkrankung diagnostiziert, die auf Rückstände des in bestimmten Impfungen enthaltenen Stoffs Aluminiumhydroxid schließen ließ. Ein späteres Gutachten kam hingegen zu dem Schluss, ihr Zustand habe sich stabilisiert und die Impfung sei nicht der Grund gewesen.
In dem Rechtsstreit geht es unter anderem um die Frage, wann die für Haftungsfragen wichtigen Fristen zu laufen beginnen. Nach Meinung der Generalanwältin darf die dreijährige Verjährungsfrist erst dann starten, wenn sich die Krankheit stabilisiert und die Impfschäden in Gänze erfasst werden können.
Sie kritisiert zudem die Ausschlussfrist, nach der Unternehmen nur zehn Jahre lang haftbar gemacht werden können, nachdem sie das Produkt in Verkehr gebracht haben. Weil die Frist Menschen mit sich langsam entwickelnden Krankheiten nicht berücksichtige, verstoße sie gegen das in der Charta der EU-Grundrechte verbriefte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf.
Die Schlussanträge der Generalanwältin sind für die Richterinnen und Richter nicht bindend, sie folgen ihnen aber häufig. Wann das Urteil verkündet wird, ist noch nicht bekannt.
PLANEGG - DEUTSCHLAND: ++ ARCHIVBILD ++ (ARCHIVBILD VOM 12.12.2023) - FOTO: APA/APA/dpa/Stefan Puchner