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Deutsche Anklage zu Terrorplänen gegen Wiener Swift-Konzert

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Das Swift-Konzert im Happel-Stadion wurde kurzfristig abgesagt
©AFP, APA, CHANDAN KHANNA
Im Zusammenhang mit einem mutmaßlich verhinderten Anschlag auf ein am 9. August 2024 geplantes Konzert der Pop-Diva Taylor Swift im Wiener Ernst-Happel-Stadion hat die deutsche Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe Anklage gegen einen möglichen Komplizen des Hauptverdächtigen Beran A. erhoben, der sich in Wien in U-Haft befindet. Das bestätigte Behördensprecherin Ines Peterson der APA. Der Jugendliche soll Beran A. an bei den Anschlagsvorbereitungen unterstützt haben.

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Konkret soll der 15-Jährige - ein gebürtiger Syrer, der in Brandenburg lebt - seit Mitte Juli 2024 in intensivem Austausch mit Beran A. gestanden sein. Bis zu dessen Festnahme soll er für den 20-jährigen Niederösterreicher unter anderem eine Bombenbauanleitung aus dem Arabischen übersetzt und über das Internet Kontakt zu einem IS-Mitglied im Ausland hergestellt haben. Der in Ternitz im Bezirk Wiener Neustadt gemeldete Beran A. soll von dem jungen Syrer außerdem eine Textvorlage für einen IS-Treueschwur erhalten haben, den der 20-Jährige dann dazu verwendete, um sich sozusagen offiziell der radikalislamischen Terror-Miliz anzuschließen. Beran A. postete ein Video mit dem Treueschwur auf den IS online.

Die Anklage gegen den Syrer sei bereits am 17. Juni beim Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin eingebracht worden, sagte Peterson. Der Bursch wird sich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu verantworten haben. Er soll spätestens seit April 2024 der IS-Ideologie verhaftet gewesen sein.

Der junge Syrer befindet sich auf freiem Fuß, was an seinem sehr jungen Alter und den "besonderen Umständen" liegt, wie Peterson der APA erläuterte. Es liege eine "geringe Tatzeit" vor. Der 15-Jährige stehe außerdem nicht im Verdacht, "selber Hand angelegt zu haben". Es gebe keinen Hinweis, dass der Jugendliche je eine Mitwirkung an der Umsetzung von Anschlagsplänen angedacht gehabt hätte. Er weise weiters "ein sehr gefestigtes familiäres Umfeld" auf, weshalb eine Inhaftierung in Abwägung aller zu berücksichtigenden Umstände bislang nicht verhältnismäßig erschienen sei.

Sowohl Peterson als auch die Staatsanwaltschaft Wien erklärten auf APA-Anfrage übereinstimmend, der 15-Jährige hätte nur virtuellen Kontakt zu Beran A. gehabt. Persönlich getroffen dürften sich die beiden nie haben.

"Wir haben uns im Rechtshilfeweg von den deutschen Kollegen die Unterlagen zu dem in Deutschland lebenden Verdächtigen beschafft", meinte Judith Ziska, Sprecherin der Wiener Anklagebehörde, Freitagmittag im Gespräch mit der APA. Die Erkenntnisse der deutschen Ermittler und vor allem die Angaben des 15-Jährigen seien "wesentlich für unser Verfahren".

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