News Logo
ABO

Plädoyer der Combs-Verteidigung: Gewalt ja, Verbrechen nein

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
2 min
Schlussplädoyers im Prozess gegen Combs
©APA, GETTY IMAGES NORTH AMERICA, JOHN LAMPARSKI
Im Prozess gegen Sean "Diddy" Combs hat die Verteidigung in ihrem Schlussplädoyer häusliche Gewalt des früheren Rap-Superstars eingestanden - jegliche Straftat aber bestritten. Die Aussagen von zwei Ex-Freundinnen, nach denen Combs sie unter anderem geschlagen und getreten habe, bestreite er nicht, sagte Verteidiger Marc Agnifilo vor Gericht in New York, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. "Zu der häuslichen Gewalt stehen wir."

von

Combs habe etwa seine Ex-Freundin Cassie Ventura aber zu nichts gezwungen. "Es stand ihr immer frei zu gehen. Sie hat sich dafür entschieden zu bleiben, weil sie ihn liebte." Die beiden hätten einen ähnlichen "Swinger-Lifestyle" gelebt und in dieser Hinsicht sehr gut zusammengepasst, sagte Agnifilo.

Zuvor hatte die Anklage dem früheren Rap-Superstar in ihrem Schlussplädoyer die Leitung eines "kriminellen Unternehmens" sowie unter anderem Kidnapping, Brandstiftung, Bestechung, Zwangsarbeit und Sexhandel vorgeworfen. All diese Straftaten bestritt die Verteidigung.

Die Schlussplädoyers könnten dem Gericht zufolge noch heute abgeschlossen werden. Wahrscheinlich am Montag könnte dann die Jury übernehmen. Die zwölf Geschworenen müssen über Schuld oder Unschuld des Musikers entscheiden. Für ihre Beratungen haben sie so viel Zeit, wie sie brauchen - bis zu einem Urteil könnte es wenige Stunden, aber auch viele Tage dauern.

In dem Verfahren in New York sind rund sechs Wochen lang mehr als 30 Zeugen und Zeuginnen befragt worden. Der 55 Jahre alte Combs bestreitet sämtliche Anschuldigungen und plädierte auf nicht schuldig. Bei einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

Über die Autoren

Logo
Monatsabo ab 20,63€
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER