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Bettina Löfler, Co-Geschäftsführerin von Bestcare24, erneuerte gegenüber der APA ihre schon im Frühsommer geäußerte Forderung nach verbindlichen Standards in der 24-Stunden Betreuung, für die im Jahr 2007 ein legales Modell samt Förderungen geschaffen wurde. Das 2019 eingeführte Qualitätszertifikat ÖQZ-24 sei gut und wichtig, damit auf 24-Stunden-Betreuung angewiesene Menschen einen Anhaltspunkt haben. Nötig sei aber, dass die Einhaltung der Kriterien strenger kontrolliert werde, sieht Löfler Änderungsbedarf. "Wenn ich viel Geld dafür ausgebe, möchte ich wissen, dass die Qualität stimmt", sagte sie.
Sehr wichtig seien die Einhaltung der vorgeschriebenen "Qualitätsvisiten" von geschultem Fachpersonal - und zwar gleich am Beginn der Betreuungsperiode. "Das Siegel sollte dafür bürgen", sagte Löfler. Diese Visiten sollten laut dem Zertifikat (siehe https://oeqz.at) durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen ab Beginn der Betreuung sowie mindestens einmal im Quartal stattfinden. Damit soll sichergestellt werden, dass die über die Betreuung hinausgehenden pflegerischen Aufgaben und Erfordernisse gesetzeskonform durch Pflegefachkräfte begutachtet und umgesetzt werden, heißt es in den Unterlagen der Zertifizierungsstelle.
Für Löfler ist das Sozialministerium "ein bisschen zu wenig dahinter, das auch zu kontrollieren". Es müsse bei Nicht-Einhaltung eine Frist gesetzt werden - und nötigenfalls die Zertifizierung auch aberkannt werden. Derzeit sind laut der ÖQZ-24-Website lediglich 38 Agenturen zertifiziert oder befinden sich im Prozess der Rezertifizierung. Damit ist nur eine kleine Zahl der laut Wirtschaftskammer-Webseite (https://go.apa.at/1nwB0kh0) mehreren hundert Agenturen in diesem Sektor mit diesem Siegel ausgestattet.
Löfler hat auch das Image der Branche im Auge: "Die 24-Stunden-Betreuung hat nicht den besten Ruf. Das Zertifikat macht nicht viel Sinn, wenn sich nicht jeder daran hält." Das System müsse fair sein - für alle Anbieter, aber auch alle Klienten - und nachvollziehbar vor allem in der Preisgestaltung.
Die geforderten Qualitätsstandards würden Kosten verursachen, so die Geschäftsführerin - bei "BestCare24" seien etwa die Qualitätsvisiten bereits inkludiert, dies sei auch im Preis transparent aufgeschlüsselt. Diese Transparenz vermisse sie aber bei anderen Anbietern - vor allem auch abseits der zertifizierten Agenturen.
Bei diesem Punkt hakt auch "ChronischKrank"-Obmann Jürgen Holzinger ein: Intransparente Preisgestaltung sei ein häufiges Problem. So würden in topplatzierten Google-Anzeigen Betreuungsdienste für eine geringe Summe pro Stunde angeboten, auf der Rechnung dann aber deutlich höhere Beträge zu Buche stehen.
Um die "ÖQZ-24"-Zertifizierung zu erhalten, dürfen ausschließlich Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer vermittelt werden, die über eine theoretische Ausbildung verfügen, die im Wesentlichen jener einer Heimhelferin/eines Heimhelfers entspricht oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt haben. Prüfen müsste dies die vermittelnde Agentur, betonte Löfler. Bestcare24 betreibe dafür ein eigenes Recruiting in den Herkunftsländern.
"ChronischKrank"-Obmann Holzinger fordert generell - auch abseits des Qualitätszertifikates - Mindestausbildungen und Qualitätsstandards ein. Er sieht hier die Wirtschaftskammer (WKO) gefordert, in den Herkunftsländern zertifizierte Ausbildungsstellen zu schaffen oder bestehende Stellen zu zertifizieren. Auch verwies er darauf, dass die Kammer von den angemeldeten Personenbetreuerinnen und -betreuern die Kammerumlage erhalte, somit wäre hier auch angebotsseitig seitens der Kammer etwas zu leisten.
Ebenso verwies Holzinger auf die Notwendigkeit einer Privatrechtsschutzversicherung für die Betreuungskräfte, um ihre Rechte etwa bei Problemen mit Vermittlungsagenturen selbstständig durchsetzen zu können. Auch eine Berufshaftpflichtversicherung steht auf der Wunschliste des Obmanns. Unfälle und Schäden durch Betreuerinnen und Betreuer müssten abgedeckt sein - auch dies könnte die WKO mit der Kammerumlage, die sie von den Betreuungskräften einhebt, abdecken und organisieren. Bisher gibt es diesbezüglich nur eine Empfehlung der Kammer, bedauerte Holzinger.
Kritisch merkte der Vereinsobmann einen Umstand bei der Förderung der 24-Stunden-Betreuung an: Sollten selbstständig tätige Betreuungskräfte ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen - oder sich rückwirkend von der Sozialversicherung abmelden -, können die Betreuungsbedürftigen die Förderung für die 24-Stunden Betreuung verlieren. Teils komme es sogar dazu, dass Rückzahlungen zu leisten sind. Gefordert wird daher von Holzinger, dass das Sozialministeriumservice die Abführung der SVA-Beiträge auf elektronischem Wege prüft und somit die Betreuungsbedürftigen nicht mehr selbst prüfen müssen, ob die Abgaben auch abgeführt wurden.
(S E R V I C E: Informationen zum ÖQZ24 - Österreichisches Qualitätszertifikat finden sich auch auf der Webseite des Sozialministeriums unter https://go.apa.at/uyneuS84, allgemeine Informationen zur 24-Stunden-Betreuung unter https://go.apa.at/c86FUN58)
WIEN - ÖSTERREICH: FOTO: APA/APA/dpa






