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Die Stiftung Auge informiert darüber, in welchen Fällen man selbst Sofortmaßnahmen ergreifen kann und wann es notwendig ist, sich ärztliche Hilfe zu suchen.
Ist das Auge wegen Fremdkörpern wie Insekten oder Staubkörnern gereizt, empfiehlt die Stiftung:
Wichtig: Das gilt nicht für scharfkantige oder spitze Fremdkörper wie Glas- oder Metallsplitter. Hat man solche Partikel im Auge, sollte man das Auge möglichst wenig bewegen, nicht reiben und umgehend eine Arztpraxis aufsuchen.
Ärztlichen Rat sollte man außerdem einholen:
Eine mögliche Ursache für die genannten Beschwerden ist, dass die Hornhaut oder tieferliegende Augenstrukturen bereits durch einen Fremdkörper verletzt wurden. Hat man sich mit einem dumpfen Gegenstand verletzt, kann es sich auch um eine Prellung handeln. Beim Gärtnern kann man sich außerdem durch Augenkontakt mit Pflanzenstücken eine Pilzinfektion der Hornhaut zuziehen.
Ein besonderer Fall, bei dem laut Augenstiftung immer der Weg zur Notaufnahme angeraten wird, ist eine penetrierende Verletzung. Das heißt, dass ein Fremdkörper die Hornhaut durchdrungen hat. Das kann etwa ein Metallteilchen sein, dass beim Bohren oder Fräsen ins Auge geschleudert wurde und von außen gar nicht mehr sichtbar ist.
Ein weiteres Beispiel für eine penetrierende Verletzung ist ein Splitter, der noch in der Hornhaut feststeckt. Auch in dem Fall sollte man so schnell wie möglich ärztliche Hilfe aufsuchen und keinesfalls selbst versuchen, das Teil zu entfernen.
--- - DEUTSCHLAND: FOTO: APA/APA/dpa/gms/Marijan Murat/Marijan Murat