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Auf Portalen wie Booking.com, HRS und Expedia können Nutzer eine Vielzahl an Hotels und anderen Unterkünften vergleichen und auch direkt buchen. Für jede erfolgreiche Vermittlung über die Seite bezahlt das Hotel eine Provision. Beim Zimmerpreis wird das einkalkuliert - der Nutzer zahlt also indirekt. Bei Buchungen direkt beim Hotel schlägt so eine Provision naturgemäß nicht zu Buche. Hier könnten die Zimmer also billiger sein.
An diesem Punkt setzten die sogenannten Bestpreisklauseln von Booking.com an, die es Hotels untersagten, Zimmer über eigene Vertriebskanäle günstiger anzubieten. Laut dem EuGH-Urteil dürfen Betreiber von Online-Plattformen den Hotels eben dies nicht mehr verbieten.
Betrieben wird die Initiative vom europäischen Branchenverband Hotrec. Mittlerweile würden die Sammelklage bereits Verbände aus 26 Ländern unterstützen, schrieben die ÖHV und der WKÖ-Fachverband am Mittwoch in Aussendungen. In Österreich sei die Anwendung der Bestpreisklauseln bereits vor 10 Jahren erfolgreich verboten worden. "Trotzdem können auch österreichische Betriebe durch die Anwendung wettbewerbswidriger Paritätsklauseln in den letzten 20 Jahren einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten haben", so die Hotelvereinigung.