Economy Class
Eine Sache
der Redlichkeit
Da staunte ein VW-Fahrer nicht schlecht, als ihm ein -eigentlich herbeigesehntes - Urteil des Oberlandesgerichts Linz ins Haus flatterte.
Da staunte ein oberösterreichischer VW-Fahrer nicht schlecht, als ihm Anfang des Jahres ein -eigentlich herbeigesehntes - Urteil des Oberlandesgerichts Linz
ins Haus flatterte. Es war völlig anders ausgefallen, als es der Kläger, der vom VW-Abgasskandal betroffen ist, erhofft hatte. Und ganz sicher war er sich wohl auch nicht, was ihm der dreiköpfige Richtersenat auf Seite zehn des Schriftstücks eigentlich mit auf den Lebensweg geben wollte: "Selbst wenn aus den Feststellungen hervorgeht, dass der Kläger den Pkw nicht gekauft hätte, wenn er gewusst hätte, dass darin eine Software verbaut ist, wonach es zwei Modi gibt, die zwischen Prüfstand und Realbetrieb unterscheiden, und dass es wegen dieser zwei programmierten Modi Probleme mit der Zulassungsfähigkeit geben könnte ( ), hätte eine maßgerechte, durchschnittliche Partei redlicherweise den Vertrag trotzdem, allenfalls zu anderen Bedingungen geschlossen, da es durch die Software zu keinerlei Einschränkungen im Gebrauch des Fahrzeuges kommt", führten die Richter aus.