Was tun, wenn der
Handwerker pfuscht?

Löcher in der Wand und ein zerkratzter Parkettboden: Eine Wienerin ließ sich vom Handwerker eine neue Terrassentüre montieren, doch dieser befestigte die Türe zu tief. Dadurch zerkratzte sie sogleich den Parkettboden. Die Frau war verärgert. Der Handwerker kam erneut und brachte die Türe nun auf der richtigen Höhe an. Aber die Löcher von der ersten Montage blieben - der zerkratzte Parkettboden auch. Dann wandte sie sich an den Verein für Konsumenteninformation (VKI).

von Installateur bei der Arbeit © Bild: Shutterstock.com

"Grundsätzlich haben Kunden bei Reparaturpfusch gewisse Rechte", sagt Irene Randa, Juristin beim VKI. Vieles richte sich aber auch hier nach dem Hausverstand. "Man muss dem Handwerker nicht gleich schriftlich mit der Beauftragung einer Drittfirma drohen", sagt Randa, "das ist, als würde man mit Kanonen auf Spatzen schießen." Dennoch gibt es Schritte, die man setzen sollte, wenn Handwerker ihre Arbeit nicht sauber erledigt haben.

Erste Reaktion

Entdeckt man nach dem Besuch des Handwerkers Mängel, die durch die Reparatur entstanden sind, oder wurde der bestehende Schaden nicht angemessen behoben, sollte man ihn umgehend darüber informieren. "Am besten ist, man ruft den Handwerker an und vereinbart gleich einen neuen Termin", rät Randa. Denn: Kunden haben das Recht auf Gewährleistungsanspruch. Und dieses Recht sollten sie bis zu sechs Monate nach der Reparatur nutzen. Danach liegt die Beweislast rechtlich bei ihnen. Das bedeutet, dass die Kunden ab diesem Zeitpunkt selbst beweisen müssen, dass der entstandene Mangel tatsächlich von der Reparatur stammt. Der Handwerker ist grundsätzlich verpflichtet, die entstandenen Mängel bei einer neuerlichen Reparatur kostenlos zu beheben. Und er muss innerhalb einer angemessenen Frist, also etwa innerhalb von zwei Wochen, für einen neuen Termin zur Verfügung stehen. Das müsse aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass der Mangel binnen zwei Wochen behoben sein muss, sagt Randa: "Bei manchen größeren Schäden ist das schließlich nicht immer möglich." Erst wenn der Handwerker weder auf Anrufe reagiert noch zum Termin erscheint, sollte man schriftlich aktiv werden, sagt Randa.

Nächste Schritte

Wer Reparaturmängel schriftlich reklamiert, kann dies in einem formlosen Schreiben tun. Hier sei es wichtig, dass die Mängel lückenlos dokumentiert und die Rechnungsunterlagen vollständig sind, erklärt Reinhard Kainz, Geschäftsführer der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Österreich. Und gerade, wenn es um große Reparaturen mit erheblichen Mängeln geht, könne es auch förderlich sein, diese fotografisch zu dokumentieren. Im formlosen Schreiben kann man eine erneute Frist für die Nachreparatur ansetzen. Reagiert der Handwerksbetrieb neuerlich nicht, könne man ihm schriftlich mit einer Drittfirma drohen, die den Mangel auf Kosten des Erstbetriebes beheben soll. "Das ist jedoch schwierig durchzusetzen, da man die Behebung des Mangels bei der Drittfirma vorher selber bezahlen muss", sagt Randa, "hier besteht zudem die Gefahr, dass man auf den Kosten sitzen bleibt." Wer nicht vor Gericht gehen möchte, könne sich in dieser Situation aber an den VKI wenden.

Geld zurück

Aber es gibt nicht nur die Möglichkeit einer kostenlosen Nachreparatur. Kunden können in manchen Fällen auch ihr Geld zurückverlangen. Beispielsweise dann, wenn der Handwerker gar nicht im Stande ist, die angefragte Leistung zu erbringen. "Eine Handwerksleistung ist ein Werkvertrag", sagt Randa, "und dieser basiert auf dem Erfolg." Kann ein Handwerker den Erfolg nicht bringen, sollten Kunden das Geld schriftlich zurückverlangen. Bezieht sich der Mangel aber nur auf einen Schönheitsfehler, wurde also beispielsweise der Laminatboden nicht schön verlegt, können Kunden nur teilweise Geld zurückverlangen. "In diesem Fall ist es dann Verhandlungssache", sagt Randa. Werden sich Handwerker und Kunde über die Rückzahlungen gar nicht einig, könne man sich an den VKI wenden oder einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Grundsätzlich gilt bei jedem Mangel, dass man vorab prüfen muss, welche Leistungen in Ordnung sind und welche Teilleistungen eben nicht. "Schließlich ist auch ein nicht so schön verlegter Boden trotzdem funktional", sagt Randa.

Tipps für die Suche

Um Betrügern zu entgehen, sollte man schon bei der Suche etwas achtsam sein. "Besonders sensibel ist die Auswahl eines geeigneten Handwerkers im Zusammenhang mit Notfällen", sagt Kainz. Dann sollten Kunden nachsehen, ob es einen von der Hausverwaltung vorgeschlagenen Handwerker gibt. Bei der Suche im Internet sollte man auf die Kundenrezensionen achten und bei der WKO nachsehen, ob der Handwerker einen entsprechenden Gewerbeschein hat.

Checkliste

Rohrbruch und Co.

Bevor ein Notdienst gerufen wird:

  • Klären, ob der Schaden am nächsten Werktag vom Handwerker des Vertrauens behoben werden kann oder ob sofort etwas getan werden muss
  • Nachsehen, ob es einen Handwerker gibt, der von der Hausverwaltung vorgeschlagen wird
  • Prüfen, ob die eigene Haushaltsversicherung über eine Liste vertrauenswürdiger Handwerker verfügt
  • Klären, ob ein Handwerker, mit dem man bereits gute Erfahrungen gemacht hat, einen Notdienst eingerichtet hat
  • Freunde und Bekannte nach einem guten Notdienst befragen
  • Keine Telefonnummern wählen, die sich auf angeblichen Notdienst-Pickerln im Stiegenhaus befinden

Vor der Reparatur:

  • Die Höhe der voraussichtlichen Kosten klären
  • Allfällige Nebenkosten ansprechen
  • Fragen, ob die Wegzeit zur Arbeitszeit dazugerechnet wird
  • Prüfen, wie viel Zuschlag es gibt, sofern der Dienst in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen durchgeführt wird