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Am Rohbau wird seit der Signa-Pleite seit Monaten nicht mehr gearbeitet. Der neue Eigentümer, die Stumpf Development GmbH, überlegt laut Berichten, das Gebäude zum Wohnhaus umzufunktionieren. Einst bot an der Adresse der Leiner-Konzern auf mehreren Etagen Möbel und Einrichtungsgegenstände an. Die Signa-Gruppe plante nach dem Kauf und Abriss des Objekts ursprünglich einen Luxusshoppingtempel und ein Hotel.
Auf acht Etagen sollten dort noble Waren und regionale Produkte feilgeboten werden. Auch eine Gastrozone war vorgesehen. Fertiggestellt wurde das Kaufhaus, das nach der aus Wien stammenden Hollywood-Diva Hedy Lamarr benannt wurde, jedoch nicht. Nach der Signa-Insolvenz ist nun eine Firma des Investors und Bautycoons Georg Stumpf Eigentümerin des Gebäudes.
Sie kaufte die halbfertige Immobilie um 120 Mio. Euro. Ein Shopping-Tempel muss dort nicht unbedingt errichtet werden. Die Widmung erlaubt auch andere Nutzungen. Laut Medienberichten soll ein Großteil des Rohbaus tatsächlich abgetragen werden. Anschließend soll mit deutlich niedrigeren Raumhöhen wieder aufgestockt werden.
Denn derzeit dürften die Etagen, auf denen Verkaufsflächen geplant waren, viel zu hoch für die geplanten Wohnungen sein. Eine Bestätigung für die Neukonzeption gab es von Seiten des Unternehmens noch nicht. Gegenüber den "Oberösterreichischen Nachrichten" sprach man zuletzt von "Planvarianten".
Im Rathaus laufen jedenfalls bereits Gespräche, wie der Sprecher der zuständigen Stadträtin der APA bestätigte. Diese werden vorwiegend in der Baudirektion geführt. Die Baupolizei rechnet damit, dass die Baueinreichung im Juni eintrudeln wird. Auch Termine mit Anrainern wird es noch geben, wie betont wird. Es sei der Stadt jedenfalls ein Anliegen, dass an der prominenten Adresse rasch weitergebaut wird, versichert man.
Unabhängig, wie die künftige Nutzung aussieht: Um Handelsflächen wird der neue Betreiber nicht ganz herumkommen. Solche sind im Erdgeschoß einzurichten, da das Objekt in einer Geschäftszone liegt. Auch an der öffentlich zugänglichen, begrünten Dachterrasse kann im Prinzip nicht gerüttelt werden. Vereinbart wurde dort ein Nutzungsrecht (Servitut), das vor allem dem Bezirk ein großes Anliegen war.
"Der öffentlich zugängliche Dachgarten soll auch im Falle einer Wohnnutzung bestehen bleiben", heißt es von Seiten der Stadt. Einseitig könnte der neue Eigentümer dieses Nutzungsrecht nicht widerrufen, auch wenn etwa statt einem Kauf- ein Wohnhaus errichtet wird, wird betont.