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Es geht um eine "eigene Schutzverordnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten, nicht hitzefrei", schreiben ÖVP, SPÖ und NEOS im Regierungsprogramm wörtlich zum Vorhaben. "Noch ist die Verordnung nicht fertig", daher wollte die Sprecherin zum konkreten Inhalt noch nichts sagen. Es laufen noch Gespräche mit Sozialpartnern, es sei "noch vieles abzustimmen und auch intern noch zu überlegen". Man sei aber "am Fertigwerden".
Grundsätzlich gehe es um einen "ordentlichen Hitzeschutz für die Menschen - konkrete, klare, verständliche Regeln zum Hitzeschutz vor allem im Freien". Arbeitsrechtliches sei mitzubeachten.
Angesichts der sich laufend steigernden und verlängernden Hitzewellen ist das Thema in aller Munde. Im nationalen Hitzeschutzplan sind Arbeitnehmende allerdings nicht ausdrücklich erwähnt. Hitzestress belastet den Kreislauf, die Konzentration kann sinken, das Unfallrisiko steigen.
Am Bau ist hitzefrei - im Gegensatz zur angekündigten Verordnung - schon vorgesehen. Allerdings beruht diese auf Freiwilligkeit und diese ziehe laut Gewerkschaft nicht ausreichend oft, bzw. "versagt".
Für die Baubranche gibt es eine Hitze-Sonderregelung. Diese erlaubt es Betrieben, Arbeitnehmer ab 32,5 Grad freizustellen. Verpflichtung gibt es keine - naturgemäß machen bei weitem nicht alle Arbeitgeber von der Möglichkeit Gebrauch. Wird hitzefrei gegeben, haben sowohl Arbeitnehmer als auch -geber Anspruch auf Rückvergütung aus dem Schlechtwetterfonds der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskassa), die sie auch gemeinsam befüllen.
Voriges Jahr zählte die BUAK in ihrer Statistik ein Rekordjahr mit 29 Hitzetagen, an denen es mehr als 32,5 Grad Celsius im Schatten gab - jeweils gemessen an Baustellen nächstgelegenen Stationen der Geosphere Austria.
Zur angekündigten Verordnung hatte Hans-Peter Hutter von der Medizinische Universität Wien am Montag im ORF-Radio Ö1 gesagt: "Da muss man daran denken, dass man zeitlich umorganisiert, dass einige Berufsgruppen möglicherweise ganz früh anfangen." Auch eine Siesta sei eine Möglichkeit. Allerdings müsse die Kinderbetreuung auch mitbedacht werden, wenn die Arbeitnehmenden viel früher mit ihrer Tätigkeit starten sollten.