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Diese sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP) ist Teil einer EU-Verordnung (EU 2024/886). Ziel ist, insbesondere beim Online-Banking für zusätzliche Sicherheit zu sorgen. Die Empfängerüberprüfung bei Euro-Überweisungen wird auch am Bankschalter durchgeführt, wenn dort ein Überweisungsbeleg abgeben wird. Vom 9. Juli 2027 an gilt die EU-Vorgabe innerhalb der gesamten Europäischen Union.
Nicht immer muss es sich um Betrug handeln, wenn die Bank bei einer Empfängerüberprüfung der Kundin oder dem Kunden zurückmeldet, dass mit den Daten etwas nicht stimmt. Etwa dann, wenn auf der Überweisung der Name steht, den der Zahlende vom Geschäftsschild kennt, die Bank das Konto aber unter dem Namen des Firmeninhabers führt.
Zusätzliche Entgelte und Gebühren für Kunden soll der neue Service nach Maßgabe der Europäischen Union nicht nach sich ziehen.
Der Euro-Zahlungsverkehrsraum ("Single Euro Payments Area"/SEPA) umfasst die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz, Monaco, Andorra, Vatikanstadt und San Marino. Die IBAN ("International Bank Account Number") soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in diesen 36 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen.
Die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen können entscheiden, ob sie die EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Für Überweisungen von und nach Großbritannien sowie die Schweiz ist keine Empfängerüberprüfung vorgesehen.