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Grund für die Klage sind sogenannte Paritätsklauseln der Plattform, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) unlängst in Frage stellte. Daraus würden sich für Hotels Schadensersatzansprüche ergeben, die mit der Sammelaktion geltend gemacht werden sollen, behauptet der Verband.
Hotrec koordiniert die Initiative, die sich an Beherbergungsbetriebe richtet, bei denen Gäste zwischen 2004 und 2024 über Booking.com gebucht haben. ÖHV-Präsident Walter Veit kritisierte im Ö1-"Morgenjournal" zudem die Höhe der von der marktbeherrschenden Buchungsplattform verlangten Provisionen - laut Ö1 liegen diese zwischen zwölf und 20 Prozent.
Auf Portalen wie Booking.com, HRS und Expedia können Nutzer eine Vielzahl an Hotels und anderen Unterkünften vergleichen und auch direkt buchen. Für jede erfolgreiche Vermittlung über die Seite bezahlt das Hotel eine Provision. Beim Zimmerpreis wird das einkalkuliert - der Nutzer zahlt also indirekt. Bei Buchungen direkt beim Hotel schlägt so eine Provision naturgemäß nicht zu Buche. Hier könnten die Zimmer also billiger sein.
An diesem Punkt setzten die sogenannten Bestpreisklauseln von Booking.com an, die es Hotels untersagten, Zimmer über eigene Vertriebskanäle günstiger anzubieten. Die vom EuGH kritisierten Preisklauseln sind mittlerweile verboten.