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Bei den, angesichts der Gesamtsumme verschwindend geringen, anerkannten Forderungen handelte es sich um solche des Finanzamtes. Neben letzterem hatten auch zwei Signa-Gesellschaften sowie eine deutsche Bank Forderungen angemeldet, hieß es vom Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) nach der nur rund 15-minütigen Verhandlung zur APA. Diese wurden aber vom Insolvenzverwalter bestritten bzw. nicht anerkannt.
Insgesamt wurden in Benkos persönlichem Insolvenzverfahren somit bisher von 40 Gläubigern 2,7 Mrd. Euro an Forderungen gegen den in Untersuchungshaft sitzenden, gefallenen Tiroler Unternehmer geltend gemacht. Anerkannt wurde nur eine vergleichsweise sehr geringe Summe, nämlich 47,4 Mio. Euro. Es handelte sich am Mittwoch um die zweite nachträgliche Prüfungstagsatzung nach einer solchen im vergangenen September.
Die Gläubiger, deren Forderungen bisher bestritten wurden, haben die Möglichkeit, in einem separaten Zivilprozess die Feststellung ihrer Ansprüche zu begehren bzw. eine sogenannte Bestreitungsklage einzubringen. Die Frist, dies zu tun, legte der Insolvenzrichter am Mittwoch mit drei Monaten fest. Der Kreditschutzverband von 1870 (KSV) sprach in einem solchen Fall jedenfalls erneut von einem vergleichsweise hohen Prozessrisiko für die Gläubiger.