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Ministerium will Änderung bei mündlicher Matura

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Einrechnung bei mündlicher Matura in der Kritik
©APA, THEMENBILD, EVA MANHART
Die Einrechnungsregelung der Jahresnote bei der mündlichen Matura sorgt erneut für Kritik. Da für die Maturanote die Zeugnisnote der letzten Klasse und die Prüfungsbeurteilung zusammengerechnet werden, können sich Schüler mit mindestens einem Dreier im Jahreszeugnis quasi einen Fünfer leisten - "aktive Mitwirkung" bei der Prüfung reicht. Schon kurz nach Einführung der Regel gab es daran Kritik der Lehrer-Standesvertretung, nun will das Ministerium laut "Presse" eine Änderung.

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Mit der Corona-Pandemie wurden für die Matura einige Erleichterungen eingeführt - viele davon sind mittlerweile weggefallen, die Einrechnung der Jahresnote in die Maturanote ist aber geblieben. Schon im ersten Jahr zeigten sich vereinzelt Probleme mit der Regel: Selbst wer bei der schriftlichen Matura ein leeres Blatt abgab, war - insofern er mindestens einen Dreier im Jahreszeugnis hatte - vor dem Durchfallen geschützt. Als Reaktion wurde die Regelung daher verfeinert: Wer weniger als 30 Prozent der Punkte erreicht, fällt automatisch durch.

Bei der mündlichen Matura gibt es diese Punkteschwelle nicht. Auch hier gilt zwar, dass die Note des Jahreszeugnisses in die Maturanote eingerechnet wird. Voraussetzung dafür ist aber nicht wie bei der Klausur eine bestimmte Punktezahl, sondern lediglich die "aktive Mitwirkung" bei der mündlichen Prüfung. Schon vor einigen Jahren übten Lehrervertreter Kritik daran - die Regelung sei zu unpräzise und könne zum Missbrauch einladen.

Dies erneuerte nun AHS-Lehrergewerkschafter Herbert Weiß in der "Presse": "Diese Regelung fordert geradezu heraus, dass man sie ausnützt." De facto müssten die Maturantinnen und Maturanten die Aufgabenstellungen lediglich vorlesen und sagen, dass sie die Frage leider nicht beantworten können, um ihre "Mitwirkung" unter Beweis zu stellen. Zumindest habe das ein Gericht so ausgelegt.

Nach der Kritik vor einigen Jahren hatte das Bildungsministerium bereits eine Präzisierung der Regelung zugesagt - geändert hat sich seither aber nichts. Nun will man das Thema unter dem neuen pinken Ressortchef Christoph Wiederkehr aber rasch angehen. Es werde "eine Änderung notwendig sein", hieß es gegenüber der "Presse". Der Begriff "Mitwirkung" sei "unpräzise definiert und bietet nicht ausreichend Klarheit". Schon im nächsten Schuljahr soll es neue Vorgaben geben.

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