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Die entsprechende Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) sei "ein breit getragener Kompromiss, der nächste Woche im Parlament beschlossen wird und fristgerecht mit 1. Juni 2025 in Kraft treten soll", hieß es in einer gemeinsamen Aussendung von Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium am Donnerstag. Die Landwirtschaftskammer begrüßte die Einigung, sah aber auch einen schmerzhaften Kompromiss, die Grünen orteten hingegen "einen Murks". "Die Weiterentwicklung in der Schweinebranche wird fortgesetzt", hieß es vom Bauernbund. Bis zum Eintritt des Verbots sind im Neuentwurf weitere Etappen vorgesehen. So werde Ende 2026 das Forschungsprojekt "IBeST+" abgeschlossen, "um Tierwohlstandards auf wissenschaftlicher Basis langfristig weiterzuentwickeln." Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) bezeichnete die Regelung" als einen tragfähigen und verfassungskonformen Kompromiss.
"Ab 2027 wird auf wissenschaftlicher Grundlage an einem neuen Mindeststandard gearbeitet, ab 2029 gibt es erste Verbesserungen in bestehenden Ställen, und ab 2034 endet die Haltung auf Vollspaltenböden - mit einer sachlich begründeten Ausnahme für rund 170 Härtefälle", so die für Konsumentenschutz und Gesundheit zuständige Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) über das weitere Vorgehen. Für diese Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, ist demnach eine individuelle Übergangsfrist von 16 Jahren vorgesehen.
Kritik an der geplanten Novellierung gab es vonseiten der Grünen. Man lege knapp vor Ablauf der Frist "einen Murks vor, der durch viel zu lange Übergangsfristen erst recht wieder angreifbar sein wird und von einem neuen gesetzlichen Mindeststandard ab 2027 ist keine Rede mehr", kritisierte Olga Voglauer, Landwirtschaftssprecherin der Grünen. In der alten Version der Übergangsfristen war festgelegt, dass bis 2027 ein neuer gesetzlicher Mindeststandard entwickelt werden muss, der dann auch ab 2040 für alle Schweinehaltungen gegolten hätte. Was die Mindeststandards betrifft, so kritisierte Voglauer, dass es völlig unklar sei, "ab wann bestehende Schweineställe dem zu entsprechen haben. Die Frist dafür wurde nicht vorverlegt, sondern gestrichen. Es ist zu fürchten, dass es Jahrzehnte dauert, bis Schweine endlich Stroh bekommen. Anscheinend vertagt man das auf den St. Nimmerleinstag."
Lob gab es von Bauernbund-Präsident und ÖVP-Nationalratsabgeordneten Georg Strasser: "Diese Einigung bringt Klarheit und zeigt, dass Tierwohl und tragfähige wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Einklang gebracht werden können." Aufgrund des VfGH-Urteils sei es ab 1. Juni 2029 notwendig, Maßnahmen bei der Besatzdichte und beim Beschäftigungsmaterial zu setzen. Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger drängte zur Eile, es gelte keine weiteren Verzögerungen zu riskieren. "Der morgige Gesundheitsausschuss und das Parlamentsplenum nächste Woche müssen daher die notwendigen Beschlüsse fassen, es ist längst fünf vor zwölf. Zudem forderte er auch eine Ausweitung der verpflichtenden Herkunftsbezeichnung. Die Grünen haben bereits Anträge zur Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie, aber auch zur Tierhaltungskennzeichnung im Parlament eingebracht, auch diese werden im Gesundheitsausschuss am Freitag diskutiert.
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) bezeichnete den Entwurf in einer Aussendung indes als "unfassbar". In der Neufassung fehle der Passus, "dass alle Schweinehaltungen ab 1.1.2040 dem neuen Mindeststandard (mit Stroh) zu entsprechen haben. Ohne diesen Satz müssen alle Schweinehaltungen ab 1. Juni 2039 der lächerlichen Neuversion des Vollspaltenbodens ohne Stroh entsprechen. Auch das Ablaufdatum für den Vollspaltenboden Neu mit 23 Jahren ab Erstzulassung wurde einfach entfernt."