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Klagen über Hürden bei Kinderbetreuungsgeld

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Die Arbeiterkammer kritisiert Hürden beim Kinderbetreuungsgeld
©APA, THEMENBILD, ROLAND SCHLAGER
Arbeiterkammer und Volksanwaltschaft beklagen Hürden beim Kinderbetreuungsgeld. Zumeist geht es um grenzüberschreitende Fälle, in denen die heimischen Behörden oft nur zögerlich bis gar nicht die Sozialleistung genehmigen. AK-Direktorin Silvia Hruska-Frank und Volksanwalt Bernhard Achitz forderten die Regierung, konkret Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP), daher auf, die Gesetzeslage zu ändern, damit diese dem EU-Recht entspricht.

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Arbeitet oder lebt ein Elternteil im Ausland, gibt es oft große Probleme bei den Familienleistungen: Familien müssten zum Teil monate- bis jahrelang warten, bis sie die ihnen zustehenden Leistungen erhalten, berichteten AK und Volksanwaltschaft aus ihrer Praxis. "Es ist ein irres System", so Hruska-Frank. Das Gesetz sei ohnehin kompliziert, der Vollzug oft "schikanös". Die AK fordert von Familienministerin Plakolm nun ein Bekenntnis, wie man es mit der Familienpolitik wirklich halte.

Auch Achitz berichtete von etlichen Fällen, mit denen die Volksanwaltschaft konfrontiert sei. Allerdings könne man lediglich die Verwaltung auf die Missstände aufmerksam machen. Familien bei der Durchsetzung des Anspruchs zu unterstützen stehe der Volksanwaltschaft aber nicht zu, stattdessen verweise man dann auf die AK. Achitz berichtete von Fällen, in denen die heimischen Behörden die Familien anwiesen, einen zusätzlichen Antrag im Ausland zu stellen, damit die Differenz in Österreich ausbezahlt werden könne. Dies scheitere aber oft.

Auch Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien, sprach von einer "an sich schon hochkomplexen Rechtsmaterie", weswegen grenzüberschreitende Fälle nur noch komplizierter seien. Mitteilungen der Behörden an die Familien ergingen zudem nicht per Bescheid, sondern nur mit einem formlosen Schreiben, dass man die Voraussetzungen nicht erfüllt. "Hier gilt es massiv nachzubessern", so Stilling.

Konkret fordern AK und Volksanwaltschaft nicht nur familienfreundlichere Behörden und bessere Gesetze, die auch den EU-rechtlichen Vorgaben entsprechen. Auch die Frist von zwei Wochen für eine Änderung der Variante beim Kinderbetreuungsgeld müsse verlängert werden. Diese gilt derzeit ab Antragstellung, besser wäre es, wenn diese Frist erst ab der Mitteilung durch die ÖGK erfolgt. Auch die Hauptwohnsitzmeldung als Anspruchsvoraussetzung gehöre beseitigt.

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