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Eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen müssen damit nunmehr barrierefrei sein, damit sie im EU-Binnenmarkt bereitgestellt werden dürfen bzw. eine CE-Kennzeichnung erhalten. Konkret betroffen sind u.a. PCs und Smartphones, Smart-TV und E-Books, Zahlungsterminals und Geld- oder Fahrkartenautomaten, Websites für Personenverkehr oder Online-Banking, Online-Shops und Elektronische Kommunikationsdienste. Neben Menschen mit Behinderung sollen auch Ältere von den neuen Regeln profitieren.
Für das Gesetz gelten Übergangsfristen. Ausnahmen gibt es außerdem für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Bei Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder mit ihnen handeln, sollen Erleichterungen einen unzumutbaren Verwaltungsaufwand verhindern. Werden die neuen Vorgaben nicht eingehalten, drohen je nach Art der Übertretung und Unternehmensgröße bis zu 80.000 Euro Verwaltungsstrafe.
Für Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) wird mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz "der europäische Binnenmarkt und gleichzeitig die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen gestärkt".