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Grund für das Defizitverfahren ist, dass Österreich mit seinem Budgetdefizit von 4,7 Prozent des BIP im vergangenen Jahr und den geplanten 4,5 Prozent heuer klar über der erlaubten Grenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung der sogenannten Maastricht-Kriterien der EU liegt. Die EU-Kommission hatte Anfang Juni in ihrem Frühjahrspaket zum sogenannten Europäischen Semester für Österreich ein übermäßiges Defizit festgestellt und die Empfehlung eines Verfahrens angekündigt.
Laut der von der Kommission vorgeschlagenen Ratsempfehlung wird Österreich eine Frist bis zum 15. Oktober 2025 gesetzt, um aktiv zu werden und die notwendigen Maßnahmen vorzulegen. "Danach sollte Österreich mindestens alle sechs Monate über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlung berichten, und zwar im Frühjahr im Rahmen seines jährlichen Fortschrittsberichts und im Herbst im Entwurf des Haushaltsplans, bis das übermäßige Defizit korrigiert worden ist", heißt es weiter. Und: "Österreich sollte daher das übermäßige Defizit bis 2028 beseitigen."
"Die von der EU-Kommission vorgestellten Empfehlungen zu Österreichs Fiskalstrukturplan entsprechen den Erwartungen und zeigen gleichzeitig, dass wir die richtigen Maßnahmen gesetzt haben", so Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) in einer Stellungnahme zur APA. "In erster Linie besagen die Dokumente, dass der Fiskalstrukturplan, den wir am 13. Mai nach Brüssel gemeldet haben, den Regeln der EU entspricht, sowie dass auch das kürzlich beschlossene Doppelbudget im Einklang mit den Regeln ist."
Wenn der Rat der Finanzminister nun am 8. Juli den Empfehlungen nachkomme, zeige dies, dass der Weg der Bundesregierung auch von der EU bestätigt würde. "Das Ziel ist weiterhin, das Ausgabendefizit 2028 unter 3 Prozent zu senken. Auch die Europäische Kommission hält dies für realistisch", betont Marterbauer. Mit den bereits gesetzten Maßnahmen im Gesundheitswesen, bei den Pensionen, im Bildungs-, Arbeits- und Steuerbereich seien bereits erste wichtige Gesetze verabschiedet worden. "Um das ambitionierte Ziel von 3 Prozent Defizit 2028 zu erreichen, müssen weitere Weichen gestellt werden und der Konsolidierungskurs beibehalten werden", so Marterbauer.
Die Fiskalstrukturpläne wurden im vergangenen Jahr erstmals im Rahmen des reformierten Wachstums- und Stabilitätspakts fällig. Laut den EU-Schuldenregeln sollen die Schulden eines Landes nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) betragen. Das jährliche Budgetdefizit soll zudem nicht höher als drei Prozent des BIP sein. Mit der Reform wird aber Ländern, die diese Kriterien nicht erfüllen, mehr Flexibilität beim Erreichen dieser Ziele eingeräumt. Mit welchen Maßnahmen sie das Ziel erreichen wollen, müssen sie in den Fiskalstrukturplänen festlegen.
Österreich hatte aufgrund der Regierungsbildung einen Aufschub für die Einreichung in Brüssel erhalten. Die in den Strukturplänen enthaltenen Nettoausgabenpfade stellen den einzigen konkreten Indikator für die Haushaltsüberwachung auf EU-Ebene dar. Länder wie Österreich, deren Defizit über den erlaubten Werten liegt, haben sogenannte Referenzpfade von der Kommission erhalten. Der Zeitraum für die Anpassung des Budgets liegt normalerweise bei vier Jahren, kann aber bei Bedarf ausgedehnt werden.