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Eingerichtet wird eine Task Force für Kontrollen. Sanktionen bis 10.000 Euro sind für Wohnungseigentümer vorgesehen, die sich nicht an die Vorschriften halten. Im Stadtkern von Florenz, der als UNESCO-Gebiet geschützt ist, gilt weiterhin das Verbot, Häuser unter 50 Quadratmetern zu teilen. Eine Mindestgröße für Zimmer muss eingehalten werden: 9 Quadratmeter für ein Einzelzimmer, 14 für ein Doppelzimmer. Auch die Küche darf nicht kleiner als 9 Quadratmeter sein.
Die Regeln treten für diejenigen in Kraft, die ab 2025 eine Ferienwohnung betreiben. Diejenigen, die vor dem 1. Jänner begonnen haben, Ferienwohnungen zu vermieten, haben drei Jahre Zeit, um eine Genehmigung zu beantragen und sie gegebenenfalls einzuhalten. "Diese Verordnung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer lebenswerteren und gerechteren Stadt, die einen nachhaltigen und hochwertigen Tourismus bietet und bürgerfreundlich ist", so Bürgermeisterin Sara Funaro.
Florenz mit seinen vielen Museen, Kirchen und Denkmälern gehört in Italien zu den Städten, die besonders unter Massentourismus leiden. Insbesondere in der Innenstadt, die seit Jahrzehnten zum Weltkulturerbe gehört, wurden viele Mieter aus ihren Wohnungen durch Touristen verdrängt, die nur wenige Tage bleiben, aber viel mehr Geld zahlen. An manchen Tagen ist in den Straßen rund um den Dom und die Uffizien kaum noch ein Durchkommen.
Über ein Verbot von Kurzzeit-Vermietungen wird in der Toskana-Hauptstadt schon länger diskutiert. Im Gespräch sind auch Steuererleichterungen für Eigentümer, die ihre Wohnungen für längere Zeiträume vermieten. Die Innenstadt von Florenz gehört bereits seit 1982 zum UNESCO-Weltkulturerbe.