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EU-Parlament gegen Ratsvorschläge zu Fluggastrechten

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Debatte um Fluggastrechte hält an
©APA, THEMENBILD, ROLAND SCHLAGER
Im Europaparlament in Straßburg sind die jüngsten Vorschläge des Rats zu der geplanten Überarbeitung der Fluggastrechteverordnung am Dienstag mehrheitlich kritisch diskutiert worden. Der Konsumentenschutz werde dabei weniger ausgeweitet als eingeschränkt, lautete der Tenor in der Plenardebatte. So will der Rat etwa eine Verlängerung der Mindestverspätung für Entschädigungen von drei auf vier Stunden (bzw. sechs bei Langstrecken) und eine Legitimierung von Handgepäcksgebühren.

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Apostolos Tzitzikostas, EU-Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, sprach von einem Durchbruch nach zwölf Jahren und hoffte auf konstruktive Verhandlungen. Als erster österreichischer EU-Abgeordneter ergriff Roman Haider (FPÖ) in der Debatte das Wort. Er ortete einen "dreckigen Deal" zwischen der EU-Kommission und der Flugindustrie, bei der die seit 2013 angestrebten Reform der Passagierrechte den Konsumentenschutz verschlechtere statt verbessere, damit mittels einer Verordnung für einen Mindestanteil an "nachhaltigen Flugkraftstoffen" der "Green Deal" unterstützt werden könne. "Diese Vorgangsweise riecht, nein stinkt nach Ursula von der Leyen. Es ist ein Skandal, der bezahlt wird von den europäischen Konsumentinnen und Konsumenten."

Auch Sophia Kircher, ÖVP-Verkehrssprecherin im Europäischen Parlament und stellvertretende Vorsitzende des Verkehrsausschusses, betonte, die am 5. Juni vom Rat der EU-Verkehrsministerinnen und -minister beschlossen Vorschläge werfen den "Konsumentenschutz um zehn Jahre zurück". Es sei zwar zu begrüßen, dass endlich Bewegung in die Sache komme, die Ratsposition sei jedoch inakzeptabel: "Laut Daten des europäischen Verbraucherschutz-Dachverbands BEUC liegt ein Großteil der Verspätungen zwischen zwei und vier Stunden, viele Passagiere würden damit künftig leer ausgehen."

Es gebe zwar positive Ansätze wie Echtzeit-Informationspflichten für Passagiere und klare Vorgaben zur Versorgung bei Verspätungen, andererseits legitimiere der Ratsvorschlag sogar, "dass Airlines künftig für normales Handgepäck Gebühren verlangen können, obwohl der Europäische Gerichtshof bereits klargestellt hat, dass Handgepäck ein wesentlicher Bestandteil von Passagierrechten ist", so Kircher.

In einer Aussendung konstatierte der EU-Delegationsleiter der SPÖ, Andreas Schieder, "eine radikale Bruchlandung für den Konsumentenschutz". "Statt Passagierrechte auszuhöhlen, braucht es vielmehr klare Verbesserungen. Diese sind in dem derzeitigen Entwurf der Verkehrsminister:innen nur mit der Lupe zu finden." Statt der vorgeschlagenen Verbesserung beim Zugang zu Entschädigungsansprüchen forderte er "eine automatische Entschädigung, ohne komplizierten Papierkram".

Auch bei Themen wie der Bereitstellung einer Unterkunft bei langen Verspätung (der Rat will diese für maximal drei Tage festschreiben, das EU-Parlament für maximal fünf Tage) oder bei einer Liste außergewöhnlicher Umstände, die es Luftfahrtunternehmen ermöglichten, Entschädigungen zu verweigern (der Rat will eine nicht erschöpfende, das EU-Parlament eine klar definierte Liste von Ausnahmen), gibt es Dissens.

Die Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, dem Rat und der EU-Kommission sollen nach dem Sommer starten. Erst danach kann das Gesetz beschlossen werden - wohl frühestens 2026.

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