7 Fragen zur Mindestsicherung

Wenn es um die finanzielle Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen geht, gibt es oft viele Fragen

Am Dienstag wurden die neuen Zahlen und Daten zur Mindestsicherung veröffentlicht. Ein Trend ist seit der Einführung 2010 deutlich zu erkennen: Jedes Jahr beziehen mehr Menschen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS). Doch wer hat überhaupt Anspruch darauf? Wo bekommt man wie viel? Und was kostet das Österreich? 7 Fragen, 7 Antworten.

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Soziales - 7 Fragen zur Mindestsicherung

1. Was ist die Mindestsicherung?

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist eine pauschalisierte Geldleistung, die zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie des Wohnbedarfs dient. Zum Lebensunterhalt zählen Ausgaben für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und Strom sowie andere persönliche Bedürfnisse. Der Wohnbedarf umfasst Miete, Betriebskosten und Abgaben. Außerdem deckt sie erforderliche Leistungen im Fall einer Krankheit oder Schwangerschaft. Denn Personen die Mindestsicherung beziehen, sind krankenversichert.

Die zentralen Ziele der Mindestsicherung sind die Bekämpfung und Vermeidung von Armut sowie die Förderung einer dauerhaften Eingliederung der Bezieher in das Erwerbsleben.

Nicht zu verwechseln ist die Mindestsicherung mit dem Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe. Auf diese besteht nur dann Anspruch, wenn bereits einer Beschäftigung nachgegangen wurde. Das Arbeitslosengeld ist auf maximal ein Jahr befristet, nach Bezugsende besteht allerdings die Möglichkeit, Notstandshilfe für maximal 52 Wochen zu beantragen. Beide bemessen sich am letzten Einkommen.

2. Wer kann Mindestsicherung bekommen?

Anspruchsberechtigt sind in Not geratene Personen, deren Bedarf nicht nur eigene Mittel gedeckt werden kann und deren Haushaltseinkommen unter dem Wert der Mindestsicherung liegt. Dieser ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Die Bezieher müssen zu einem dauerhaften Aufenthalt im Inland berechtigt sein und Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft aufweisen. Von letzterer Regelung ausgenommen sind Personen, die noch in Ausbildung stehen, bereits in Pension sind oder Betreuungspflichten für Kinder oder Angehörige nachgehen.

Eine zusätzliche Auflage ist der Wert des eigenen Vermögens. Dieses muss soweit aufgebraucht sein, dass nur mehr um die 4.000 Euro übrig sind.

3. Wie hoch ist die Mindestsicherung?

Ausgangswert der Mindestsicherung ist immer der Nettobetrag für Alleinstehende und Alleinerziehende. Bei diesem ist der Krankenversicherungsbeitrag bereits abgezogen. In Österreich gibt es keine einheitliche Regelung, da die Mindestsicherung in die Zuständigkeit der Länder fällt. Im Jahr 2016 lag der Nettobetrag für Alleinstehende und Alleinerziehende in Wien beispielsweise bei durchschnittlich 838 Euro. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5 fachen Betrag, nämlich 1.257 Euro. Für Kinder, die einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, liegt der Wert bei 226 Euro. Diese Summe erhalten Bezieher 12 Mal pro Jahr.

4. Wie lange wird die Mindestsicherung gewährt?

Die Mindestsicherung ist eine Überbrückungshilfe und soll keine langjährige Unterstützung sein. Die laufenden Geldleistungen sind bei erstmaliger Gewährung daher auf maximal sechs Monate befristet. Bei jeder weiteren Gewährung belaufen sich diese auf maximal zwölf Monate. Wer den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben schafft, muss die Mindestsicherung nicht zurückzahlen. Lediglich wer zu Unrecht erhaltene Leistungen bezieht, muss mit eine Rückzahlung rechnen.

4. Wie viele Mindestsicherungsbezieher gibt es?

Die Zahl der Mindestsicherungsbezieher ist im Vorjahr um 8,1 Prozent gestiegen. 2016 erhielten insgesamt 489.706 Personen diese Unterstützung. Mehr als die Hälfte davon lebte in Wien. Am stärksten stieg jedoch die Zahl der Bezieher in Niederösterreich. In den letzten fünf Jahren gab es 61 Prozent mehr niederösterreichische Mindestsicherungsbezieher.

5. Wer bezieht Mindestsicherung?

Wie in den Vorjahren waren Frauen in stärkerem Ausmaß auf die Mindestsicherung angewiesen. Ihr Anteil lag bei 37 Prozent während auf Männer 36 Prozent und auf Kinder 27 Prozent entfielen.

Die größte Gruppe der Bezieher sind Alleinstehende (37%), gefolgt von Paaren mit Kindern (32%) und Alleinerziehenden (15%).

Etwas mehr als die Hälfte, nämlich 54 Prozent der Bezieher waren aus Österreich. Auf andere EU-Bürger entfiel rund ein Drittel – wobei deren Zahl stark anstieg. Auch jene der Asylberechtigten verdreifachte sich.

6. Was kostet die Mindestsicherung den Bundesländern?

Die Ausgaben der Bundesländer für die Mindestsicherung betrugen 2016 insgesamt 872,4 Millionen Euro, was ungefähr 0,5 Prozent der Staatsausgaben entspricht. Im Vergleich zum Jahr 2015 ist das eine Steigerung von 14 Prozent.