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Nach knapp sechs Stunden Verhandlung, in der sowohl Pilz als auch Takacs sowie der Leiter des niederösterreichischen Landeskriminalamtes, Stefan Pfandler, im Zeugenstand befragt wurden, vertagte der vorsitzende Richter den Prozess auf den 6. August (9.30 Uhr). Grund dafür ist das Begehr beider Seiten auf weitere - umfangreiche - Zeugenladungen. Beim nächsten Termin sollen auf Antrag von Takacs Anwalt Peter Zöchbauer u.a. die Lebensgefährtin des Verstorbenen sowie deren damalige Mitbewohnerin geladen werden. Sie sollen darlegen, dass sie - entgegen der Behauptungen von Pilz - keinem Druck ausgesetzt gewesen wären, Pilnaceks Handy, Geldbörse und Schlüssel zu übergeben bzw. dass die Gegenstände "nicht sichergestellt oder unter Druck abgenommen worden sind", "sondern über das Ersuchen der genannten beiden Damen", so Zöchbauer.
Auf Wunsch der Pilz-Seite befragt werden soll u.a. die Amtsärztin, die am Todestag eine Obduktion der Leiche Pilnaceks verlangt hatte und angeblich auf Widerstand bei ermittelnden Beamten gestoßen sein soll. Takacs Anwalt Zöchbauer will u.a. einen Polizeibeamten laden, der am Todestag Pilnaceks bei der Bergung der Leiche aus einem Seitenarm der Donau bei Rossatz beteiligt gewesen sein soll.
Dem Termin dürften weitere folgen, da auf Wunsch beider Seiten zahlreiche weitere Zeugen gehört werden sollen. Der Anwalt der Zack Media will u.a. Ex-Kanzler Sebastian Kurz fragen, warum dieser bereits wenige Stunden nach dem Tod Pilnaceks öffentlich von einem Suizid gesprochen habe. Auch Ex-Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka soll geladen werden - etwa zur Frage, ob dieser den Obduktionsbericht frühzeitig erhalten habe.
Im von Takacs gezeichneten Antrag, der der APA vorliegt, wird beklagt, Pilz bzw. die Zack Media GmbH würden Takacs ein gerichtlich strafbares Verhalten unterstellen. Er verlangt daher die Einziehung (§33 Mediengesetz) und Urteilsveröffentlichung (§34) und klagt auf Entschädigung wegen §6 Mediengesetz (wegen übler Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung).
Ausgeführt wird von Takacs, im Buch von Pilz werde die These vertreten, dass Pilnacek "im Oktober 2023 ermordet worden wäre, was von den Behörden verschleiert würde". "Als Teil dieser unlauteren behördlichen Vorgänge identifiziert die Antragsgegnerin u.a. mich", so Takacs. Auch stößt er sich daran, dass Pilz geschrieben habe, es hätte sich um ihn "früh eine türkise Polizeikette geschlossen", weil er "zum einen Medien über den Tod des Christian Pilnacek informiert und zum anderen die ermittelten Beamten 'gewarnt' hätte".
Auch würde Pilz suggerieren, "dass die angeblich widerrechtliche Sicherstellung des Mobiltelefons" Pilnaceks "weniger vom niederösterreichischen Landespolizeidirektor Franz Popp ausgegangen sei, sondern von einem der drei Entscheidungsträger über ihm" - u.a. eben Takacs. Auch unterstelle Pilz, aus Ermittlern des Landeskriminalamts "einen Daten-Putztrupp der ÖVP gemacht" zu haben. Ebenso kritisch sieht Takacs, dass Behauptungen, er habe es zu verantworten, "dass das Mobiltelefon des Verstorbenen dem Zugriff der Ermittler entzogen" worden sei und er der früheren Mitbewohnerin von Pilnaceks Lebensgefährtin den Rat gegeben habe, Pilnaceks Laptop "nicht herauszugeben, sondern ihn verschwinden" zu lassen.
Für Raunen im Publikum sorgte Takacs mit seiner Aussage, er habe das Buch gar nicht gelesen - sondern nur Auszüge. Er wies auch im Zeugenstand alle von Pilz vorgebrachten Vorwürfe zurück. Er sei nicht direkt an den Ermittlungen beteiligt gewesen und diese seien korrekt abgelaufen.
Pilz bzw. sein Anwalt rückten auch in der Verhandlung die Frage Pilnaceks Privat-Handy in den Mittelpunkt - und die Frage, warum dieses nicht als Beweismittel einbehalten wurde, und stattdessen an dessen Ehefrau übergeben wurde (die es dann mit einem Bunsenbrenner vernichtete).
Der Leiter des niederösterreichischen Landeskriminalamtes, Stefan Pfandler, der ebenfalls gegen die Zack Media vorgeht, sagte im Zeugenstand, das Handy, sei "zu keiner Zeit als Beweismittel in Betracht zu ziehen" gewesen. Es sei am Todestag um 17 Uhr an den Rechtsanwalt der Ehefrau von Pilnacek übergeben worden. Für die Aufklärung der Todesursache und des Todesfalles sei es unbedeutend gewesen. Denn Pilnacek habe das Handy in der Wohnung seiner Lebensgefährtin in Rossatz gelassen, als er diese vor den Stunden seines Todes zum letzten Mal verlassen hatte. Daher hätte es keine Bedeutung gehabt, weil das Handy ja nicht in den letzten Stunden von Pilnacek dabei gewesen sei, so Pfandler. Was Herr Pilnacek "zwischen 23 und 24 Uhr geschrieben hat, das interessiert uns nicht", sagte er.
Pfandler betonte auch darauf, dass - anders als von Pilz behauptet - die Spurensuche rund um den Auffindungsort von Pilnaceks Leiche nicht ungenügend gewesen sei. So widersprach er etwa der Behauptung von Pilz, ein Lkw der Via Donau hätte Fußspuren von Pilnacek überfahren. Dies seien gar keine Lkw Spuren gewesen, sondern Pilnacek habe seine Fußabdrücke "unten an der Wasserlinie" hinterlassen. "Das ist Teil der Gehspur an der Einstiegsstelle, eine ganz andere Örtlichkeit", so Pfandler, der entsprechende Fotos vorlegte.