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FPÖ ortet in U-Ausschuss-Antrag "Einschüchterung"

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Hafenecker für FPÖ im Untersuchungsausschuss vorne
©APA, HARALD SCHNEIDER
Die FPÖ hat ihr Verlangen für ihren "ÖVP-Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss" fertiggestellt. Gemeinsame Klammer soll dabei die "Einschüchterung" von Regierungskritikern dienen. Damit wollen die Freiheitlichen sowohl die Ermittlungen zum Tod des einstigen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek als auch die Coronamaßnahmen unter einen Hut bringen. Beantragt werden soll der U-Ausschuss am Mittwoch in einer Sondersitzung des Nationalrats.

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Untersuchungsgegenstand ist, wie bereits bekannt, "der Verdacht der unsachlichen oder rein parteipolitisch motivierten Einflussnahme" durch ÖVP-Vertreter oder der Partei nahestehende Personen im Innen- und Justizministerium sowie im Bundeskanzleramt, wie es im der APA vorliegenden Verlangen der FPÖ heißt. Der Untersuchungszeitraum spannt sich vom 7. Jänner 2020 (dem Tag der Angelobung der türkis-grünen Bundesregierung) bis zum 20. Mai dieses Jahres. Die Freiheitlichen können im Alleingang den U-Ausschuss verlangen.

Ein Beweisthema im U-Ausschuss sollen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krems und des Landeskriminalamts Niederösterreich zur Todesursache von Pilnacek sowie damit zusammenhängende Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sein. Die FPÖ vermutet Amtsmissbrauch, so könnten auf Anweisung Beweismittel entfernt worden und Ermittlungsergebnisse verfälscht worden sein, heißt es im Entwurf zum Verlangen.

Die zwei weiteren Beweisthemen drehen sich um die Coronamaßnahmen, womit die FPÖ auch das Wahlversprechen eines ursprünglich eigenen Corona-Ausschusses einlösen will. Vermutet wird einerseits der "Einsatz unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt zur Einflussnahme auf die Vollziehung des Versammlungswesens in Zusammenhang mit Versammlungen, die sich gegen die Restriktionen durch COVID-19-Maßnahmen richteten", heißt es im Verlangen.

Ebenso untersuchen will die FPÖ die "Einflussnahme auf die Vollziehung der Sicherheitspolizei im Zusammenhang mit regierungs- und maßnahmenkritischen Bürgern" während der Pandemie. In den Raum gestellt wird, dass Behörden "unsachlichen oder parteipolitisch motivierten Einfluss auf Überwachungs-, Beobachtungs- und Kontrollmaßnahmen" genommen haben. Auch die Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten ortet die FPÖ in allen Fällen.

Die verfassungsmäßigen Voraussetzungen muss die Einsetzungsminderheit dem Geschäftsordnungsausschuss darlegen. Dieser hat die Aufgabe, den Gegenstand zu prüfen und das Verlangen für zulässig zu erklären. Ist diese Hürde genommen, gilt der Untersuchungsausschuss als eingesetzt. Die FPÖ sieht im Verlangen sowohl die notwendige Vollziehung des Bundes als auch die Bestimmtheit und Abgeschlossenheit des Vorgangs sowie den direkten Zusammenhang in ihrem Verlangen gegeben.

Federführend für seine Partei ist FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker, der bereits Erfahrung in mehreren Untersuchungsausschüssen aufweist. Als Vorsitzender dürfte mit Nationalratspräsident Walter Rosenkranz ebenfalls ein Freiheitlicher agieren. Als erste Auskunftspersonen laden wollen die Freiheitlichen etwa Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sowie den einstigen ÖVP-Generalsekretär und nunmehrigen Bundeskanzler Christian Stocker.

Auch eine Dringliche Anfrage an Stocker wird es bei der von der FPÖ beantragten Sondersitzung geben. Titel: "ÖVP-Machtmissbrauch: Staat oder Partei, was steht für Sie an erster Stelle, Herr Bundeskanzler?" Möglich ist aber, dass sich der Kanzler dabei vertreten lässt, etwa durch seinen Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP).

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker am Montag, 12. Mai 2025, anlässlich einer Pressekonferenz der FPÖ mit dem Thema "Düstere Aussichten für Österreich - Vorschau auf die Budgetrede" in Wien.

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