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"Der formelle Entscheid wurde nötig, weil keine einvernehmliche Lösung mit Booking.com gefunden werden konnte." Diese Preisreduktionen müssten drei Monate, nachdem sie Rechtskraft erlangt haben, umgesetzt werden und würden für drei Jahre gelten. Booking.com kann gegen die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.
Die Buchungsplattform hat angekündigt in Berufung zu gehen. "Wir sind nicht einverstanden mit einer erzwungenen Senkung der Kosten für ein Produkt, das völlig optional ist," schrieb Booking.com in einer Stellungnahme. Aufgrund der Entscheidung der Schweizer Behörde werde sich demnach "nichts an unseren Provisionssätzen ändern, bis das Ergebnis unseres Berufungsverfahrens feststeht", hieß es weiter.
Booking.com ist wiederholt ins Visier der Wettbewerbsbehörden geraten. So urteilte etwa der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Herbst vergangenen Jahres, dass die Bestpreisklauseln in den Verträgen der Buchungsplattform den Wettbewerb behindern. Die spanischen Kartellwächter hatten Booking.com im Sommer 2024 wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens zu einer Strafe von mehr als 400 Mio. Euro verdonnert.